Angesichts des zunehmenden Angebots von Lachgas in Snack-Automaten fordern sowohl die Union als auch Hausärzte ein Verkaufsverbot an Minderjährige und den verstärkten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die gesundheitlichen Risiken und die Gefahr psychischer Abhängigkeit werden dabei als besonders besorgniserregend angesehen.
Gefahren und Regulierungsforderungen
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), warnte im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” vor den Gefahren, die der Konsum von Lachgas – einem Narkosemittel aus der Medizin – besonders für Kinder und Jugendliche birgt. Psychose, Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden könnten demnach die Folgen sein. “Die Warnungen der Ärzteschaft und aus Polizeikreisen sind eindeutig. Darum sollten schnell gesetzliche Regelungen getroffen werden, die die Nutzung von Lachgas als Party-Droge und die Abgabe an Minderjährige verhindern”, forderte Sorge.
Blick auf die Nachbarländer
Der CDU-Politiker spricht sich zudem für eine Debatte über weitere Maßnahmen zur Unterbindung des Konsums aus und verweist auf Regelungen in anderen europäischen Ländern.
Hausärzte fordern strengere Regulierung
Die Forderung nach strengerer Regulierung wird auch von der Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, unterstützt. Sie spricht sich für eine Regulierung aus, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits bestehe, um insbesondere Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Gesundheitliche Folgen
Buhlinger-Göpfarth warnt vor den gesundheitlichen Folgen des Lachgaskonsums: Neben Bewusstlosigkeit und massiven Kopfschmerzen könnten bei regelmäßigem Konsum neurologische Folgeerkrankungen auftreten. Zwar fehlen für Deutschland belastbare Zahlen zum Konsum, der Eindruck, dass es sich um ein wachsendes Problem handle, sei allerdings klar, so die Medizinerin.
Rechtliche Lage in Deutschland und Europa
In Deutschland ist sowohl der Verkauf als auch der Konsum von Lachgas bislang nicht verboten. Das Gas wird nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft. In mehreren europäischen Ländern, darunter Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und die Schweiz, sind der Besitz und Verkauf von Lachgas hingegen mit Ausnahmen verboten oder der Verkauf an Minderjährige ist untersagt.
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