Ob Binnen-I, Gendersternchen oder andere genderneutrale Sprachformen in schriftlichen Abiturprüfungen als Fehler angestrichen werden und zu schlechteren Noten führen können, hängt in Deutschland von Bundesland zu Bundesland ab. Das ist das Ergebnis einer Abfrage bei den 16 deutschen Kultusministerien, die das Nachrichtenmagazin “Spiegel” durchgeführt hat.
Verschiedene Herangehensweisen der Bundesländer
Einige Bundesländer wie Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind, laut dem “Spiegel”, eher streng in dieser Hinsicht. Schüler, die sogenannte Genderzeichen nutzen, müssen hier mit der Markierung als “Normabweichung” oder Fehler rechnen, die gegebenenfalls auch zu Punktabzug führen kann. Die betreffenden Ministerien berufen sich auf das amtliche Regelwerk, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird und in dem solche Sonderzeichen nicht vorgesehen sind.
Kein Punktabzug in vielen Bundesländern
Andere Bundesländer hingegen argumentieren zwar ebenfalls mit dem Regelwerk, verzichten jedoch ausdrücklich auf Punktabzug für die Verwendung von Genderzeichen. Einige machen überhaupt keine konkreten Vorgaben. In Sachsen-Anhalt, zum Beispiel, liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob das Gendern “zu Punktabzug und Notenverschlechterung führt”.
Behandlung von Genderzeichen variieren stark
In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg und Sachsen werden Genderzeichen zwar angestrichen, jedoch nicht als Fehler gewertet. Das Gleiche gilt für Niedersachsen, wo den Schülern “großer Freiraum” zugestanden wird.
Bei den mündlichen Abi-Prüfungen dürfen die Schüler in allen Bundesländern “reden, wie sie wollen”, so der Bericht des “Spiegel”.
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