UN-Gremium erklärt Beschwerde gegen LNG-Gesetz für zulässig

Das Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das deutsche LNG-Beschleunigungsgesetz als “vorläufig zulässig” eingestuft. Die GLI kritisiert vor allem eine mangelhafte Bürgerbeteiligung und einen fehlenden Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von Projekten.

Kritik am LNG-Beschleunigungsgesetz

Die GLI gab in ihrer im April eingereichten Klageschrift an, dass das LNGG mehrere Artikel der Aarhus-Konvention verletzt. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Projektentscheidungen als auch im Gesetzgebungsverfahren sowie mangelnder Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von LNG-Projekten. Die Aarhus-Konvention garantiert den Bürgern den Zugang zu Umweltinformationen und transparente Verfahren.

Reaktion aus der Umweltbewegung

Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact, sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal. Sie warnt davor, dass das LNG-Beschleunigungsgesetz keine Blaupause dafür werden dürfe, demokratische Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren einzuschränken. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Annahme der Beschwerde kritisch. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner fordert die Bundesregierung auf, einer peinlichen Niederlage vor dem Aarhus-Komitee zuvorkommen und das Gesetz zurückzunehmen.

Hintergrund des LNG-Beschleunigungsgesetzes

Das LNG-Beschleunigungsgesetz wurde im Mai 2023 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs verabschiedet. Es ist stark umstritten bei Umweltverbänden wie der DUH und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), die den Ausbau der Flüssigerdgas-Infrastruktur kritisieren und mehrfach gegen das Gesetz vor Gericht gezogen sind. Sie zweifeln an der Notwendigkeit und Kosteneffizienz des Gesetzes, da ihrer Ansicht nach eine Gasmangellage nicht mehr vorliegt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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