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Startseite Deutschland & die WeltUlrich Schneider fordert 40% höhere Bürgergeld-Regelsätze und Sanktionsstopp
Deutschland & die Welt

Ulrich Schneider fordert 40% höhere Bürgergeld-Regelsätze und Sanktionsstopp

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. August 2024
Symbolbild Bürgergeld / Foto: dts
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Ulrich Schneider, der ehemalige Chef des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, verlangt eine Erhöhung des umstrittenen Bürgergeldes um 40% und fordert die Abschaffung aller Sanktionen. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ äußerte er die Notwendigkeit einer Erhöhung des Regelbetrages auf 800 Euro für Alleinstehende und lehnte den Vorwurf ab, ein sanktionsfreies Bürgergeld wirke wie ein bedingungsloses Grundeinkommen.

40% Erhöhung des Bürgergeldes gefordert

Ulrich Schneider, der ehemalige Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, spricht sich für eine Erhöhung des Bürgergeldes von mehr als 40% aus. Er schlägt einen Regelbetrag von 800 Euro für Alleinstehende vor und betont: „Das Bürgergeld sollte also um etwas mehr als 40 Prozent erhöht werden.“. Er erklärt weiterhin: „Das wäre eine maßvolle Anhebung.“ Schneider argumentiert, dass es sich beim Bürgergeld um das Existenzminimum handelt und betont, dass ohne „Tricksereien“, mit denen der Regelsatz berechnet wird, das Bürgergeld in der Höhe von 800 Euro liegt.

Abschaffung aller Sanktionen

Neben der Erhöhung des Bürgergeldes spricht sich Schneider auch für eine Abschaffung aller damit verbundenen Sanktionen aus. Er stellt einen Vergleich an und meint: „Was einst die Prügelstrafe in der Schule war, sind heute die Sanktionen beim Bürgergeld.“ Er fährt fort, dass, ähnlich wie bei der Prügelstrafe, auch bei den Sanktionen ein Umdenken erforderlich sei.

Sanktionsfreies Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen

Schneider widerspricht der Kritik, ein Bürgergeld ohne Sanktionen stelle faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen dar. „Das angebliche bedingungslose Grundeinkommen ist im Zusammenhang mit dem Bürgergeld ein reiner Kampfbegriff.“, so Schneider. Er weist darauf hin, dass das Bürgergeld an Bedingungen geknüpft sei, wie zum Beispiel, dass man keine weiteren Einkommensquellen habe.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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