Die Bundesregierung hat um den Jahreswechsel 2022/23 rund 417 Millionen Euro “Überschusserlöse” von Energieproduzenten abgeschöpft, um die Strompreisbremse zu finanzieren.
Details zur “Überschusserlösabschöpfung”
Im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 wurden im Rahmen der “Überschusserlösabschöpfung” Gewinne von Anlagenbetreibern abgeschöpft, die einen bestimmten Betrag überschritten. Diese Maßnahme diente zur Finanzierung der Strompreisbremse, insbesondere während einer Zeit, in der die Strompreise stark angestiegen waren. Dabei wurde auch von sogenannten “Zufallsgewinnen” gesprochen. Das Konzept der “Überschusserlösabschöpfung” war und ist jedoch umstritten.
Definition von Überschusserlösen
Laut Wirtschaftsministerium wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Überschusserlöse vorliegen, wenn die Referenzerlöse am Strommarkt über einem technologiespezifischen Referenzwert liegen, der die typischen Kosten der Stromerzeugung abbildet.
Ende der Maßnahme
Die Maßnahme zur Abschöpfung der Überschusserlöse endete am 30. Juni 2023.