Der TÜV-Verband lehnt die Empfehlung der Expertenkommission, den Grenzwert für Verkehrsteilnehmer bei Cannabiskonsum zu erhöhen, ab. Er befürchtet, dadurch würde die falsche Botschaft vermittelt, dass Drogenkonsum am Steuer tolerierbar sei.
Keine Erhöhung des Grenzwerts bei Cannabiskonsum
Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben): “Die geplante Schaffung eines Grenzwerts in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr lehnen wir ab”. Sie argumentierte, eine solche Erhöhung sei auf Basis der aktuellen Erkenntnisse wissenschaftlich nicht begründbar und potenziell verfrüht.
Verkehrssicherheit und Drogenkonsum
Zaneta warnte davor, dass die Festlegung eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr die völlig falsche Botschaft vermitteln könnte, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren. Der TÜV-Verband plädiert stattdessen dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert von 1 ng/ml THC im Blutserum, der der Nachweisgrenze der verwendeten Schnelltests entspricht, beizubehalten.
Null-Toleranz-Grenze für Fahranfänger und Berufskraftfahrer
Insbesondere bei Fahranfängern und Berufskraftfahrern sollte laut Zaneta “wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben”. Sie verwies auf das Alkoholverbot für Fahranfänger, das sich bewährt habe und als Vorbild für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr dienen sollte.
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