Die thüringische Landrat Christian Herrgott (CDU) steht unter Kritik wegen der Umsetzung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber in seinem Landkreis. Er fordert, dass arbeitsfähige Asylbewerber zurückgeben für die Unterstützung, die sie erhalten. Dies stösst auf heftige Kritik von der Linken und den Grünen, die es als “Ausbeutung” und “schäbig” bezeichnen.
Umsetzung der Arbeitspflicht für Asylbewerber
Im Saale-Orla-Kreis verteidigt der thüringische Landrat Christian Herrgott (CDU) seine Entscheidung, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber umzusetzen. Dies erklärte Herrgott der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, und erläuterte: “Die Menschen im Saale-Orla-Kreis sollen sehen: Diejenigen, die arbeitsfähig sind, geben etwas zurück für die Alimentation, die sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten”. Die Maßnahme soll laut Herrgott die Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung fördern.
Asylbewerber aus Gemeinschaftsunterkünften werden zu gemeinnütziger Arbeit angehalten und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Bei Verweigerung der Arbeit droht ihnen eine Kürzung der Leistungen um 180 Euro.
Kritik und Verteidigung der Maßnahme
Die Linken-Vorsitzende Janine Wissler bezeichnete diese Maßnahme auf der Plattform Threads als “Ausbeutung”. Auch Thüringens Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) äußerte Kritik und nannte das Verhalten des Landrats “schäbig”.
Herrgott reagierte auf die Kritik mit Unverständnis und erklärte, das Ziel sei es nicht, dass die Asylbewerber dauerhaft solche Tätigkeiten ausüben, sondern reguläre Arbeit finden. Dabei bemerkte er eine hohe Motivation der Asylbewerber zu arbeiten und forderte, diese von Beginn an zu fördern.
Gesetzliche Grundlage und Ausblick
Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Es geht dabei um Arbeiten, die sonst nicht verrichtet werden würden. Eine Rechtsgrundlage für Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, aktiv an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitzuwirken. Zwang zur Arbeit ist laut Grundgesetz allerdings ausgeschlossen, mit Ausnahme bei gerichtlich angeordnetem Freiheitsentzug und einer allgemeinen Dienstpflicht.
Herrgott appellierte an die Zuständigen, die Asylverfahren zügig abzuschließen, damit die Asylbewerber Klarheit über ihre Bleibeperspektive haben.
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