# Thorsten Wassermann zur OB-Wahl zugelassen: AfD-Kandidat besteht „Gesinnungsprüfung“ ohne Beanstandung Datum: 29.07.2026 16:59 Kategorie: Aktuell URL: https://hasepost.de/thorsten-wassermann-zur-ob-wahl-zugelassen-afd-kandidat-besteht-gesinnungspruefung-ohne-beanstandung-736694/ --- „Wir haben uns Herrn Wassermann auch näher auf Social Media angeschaut“, erklärte Frank Westholt vom Wahlamt der Stadt Osnabrück am Mittwochvormittag auf Nachfrage eines Vertreters der Linkspartei im Wahlausschuss. Hintergrund war die Frage, ob die Stadt im Zuge der Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl auch die Verfassungstreue des AfD-Kandidaten geprüft habe. Die Antwort fiel eindeutig aus: Ja – „ohne Befunde“. Der als Vertrauensperson der Linkspartei an der Sitzung teilnehmende Fragesteller wollte wissen, wie die Stadt die erst seit Kurzem gesetzlich vorgesehene Prüfung der Verfassungstreue von Wahlbewerbern umgesetzt habe. Westholt erläuterte, dass die Stadt durch ein neues Landesgesetz tatsächlich im Vorfeld der Kommunalwahl erstmals verpflichtet sei, entsprechende Anhaltspunkte zu prüfen. Dazu seien unter anderem auch öffentlich zugängliche Social-Media-Auftritte des AfD-Kandidaten Thorsten Wassermann betrachtet worden. Das Ergebnis fasste der Wahlleiter kurz zusammen: Die Prüfung sei „ohne Befunde“ abgeschlossen worden. Hinweise auf eine mangelnde Verfassungstreue hätten sich nicht ergeben. ## Mehrere Gemeinden in Niedersachsen blockierten bereits AfD-Kandidaten Während die Prüfung in Osnabrück ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde, wird die neue Rechtslage in anderen niedersächsischen Kommunen deutlich restriktiver ausgelegt. So stützen sich etwa Städte und Landkreise wie Göttingen, Wilhelmshaven oder Friesland auf Empfehlungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes, das die Verfassungstreue bereits dann in Zweifel stellt, wenn Kandidaten innerhalb der AfD auch Parteiämter übernehmen oder, wie im Fall des AfD-Kandidaten für das Landratsamt in Friesland, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Propagandakanäle“ bezeichnete. Grundlage ist eine Gesetzesänderung im Niedersächsischen Kommunalwahlrecht. Erstmals sind die Wahlbehörden verpflichtet zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbern begründen könnten. Kritiker sehen darin eine problematische Ausweitung staatlicher Gesinnungsprüfungen und einen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte passive Wahlrecht – vorangetrieben von SPD-Innenministerin Daniela Behrens, mit dem Ziel die größte Oppositionspartei schon im Vorfeld von Wahlen aus dem Rennen zu nehmen. ## Alle Kandidaten in Osnabrück einstimmig zugelassen In Osnabrück verlief das Zulassungsverfahren dagegen ohne Kontroversen und offensichtlich ohne Einflussnahme aus der Landeshauptstadt. Der Wahlausschuss ließ sämtliche Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl einstimmig zu. Damit können die Kandidaten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Linkspartei und der AfD offiziell zur Wahl antreten. ### Erst die Nachfrage aus der Linkspartei sorgte für das Prädikat des AfD-Kandidaten Die Nachfrage aus den Reihen der Linkspartei änderte daran nichts – im Gegenteil erst durch die Nachfrage von Linksaußen wurde es öffentlich festgestellt, sonst wäre es gar nicht zur Sprache gekommen: Thorsten Wassermann kann nun auf das Protokoll der Sitzung des Wahlausschusses verweisen, er ist ‚geprüft verfassungstreu‘. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück