Der Theologe und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Andreas Lob-Huedepohl, mahnte die deutsche Politik davor, die aktuelle Abtreibungsgesetzgebung zu überdenken. Er betont, dass das Aufbrechen der politischen und gesellschaftlichen Kompromisse in dieser Frage nicht nur das ungeborene Leben, sondern auch Frauen selbst treffen könnte.
Kompromiss zwischen Lebensrecht und Selbstbestimmungsrecht
Andreas Lob-Huedepohl betonte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass Fragen der menschlichen Fortpflanzung in der Geschichte immer wieder dazu missbraucht wurden, Frauen bestimmte Rollen zuzuweisen. Die bestehende Regelung in Deutschland, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen illegal, aber straffrei sind, sei ein „sinnvoller Ausgleich zwischen dem Lebensrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, der nicht zunichte gemacht werden“ sollte.
Überarbeitung des Strafrechtsparagraphen 218
Eine Expertenkommission der Bundesregierung soll am Montag eine Stellungnahme zum Strafrechtsparagraphen 218, der Abtreibungen verbietet, vorlegen. Laut Medienberichten ist vorgesehen, dass Abtreibungen nur dann strafbar sein sollen, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig wäre. Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten 12 Wochen vollständig legal sein.
Veränderte Grundannahmen in der Gesellschaft
„In der Gesellschaft sind die Grundannahmen der bisherigen Kompromissregelung brüchig geworden“, so Lob-Huedepohl. Wer Embryonen lediglich als Zellverbände betrachte, könne kein Verständnis für den gleichen moralischen Schutz des Embryos wie das Recht der Frau auf Selbstbestimmung haben.
Debatte über den Beginn menschlichen Lebens
Laut Lob-Huedepohl gibt es in den modernen Humanwissenschaften immer mehr Stimmen, die den Beginn menschlichen Lebens nicht bereits bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ansetzen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt oder wenn der Embryo auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. „Das ist übrigens auch weltweit eine weit verbreitete Meinung“, sagte er. „Selbst in den großen Weltreligionen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Und auch die UN-Kinderrechtskonvention kennt keine pränatalen Kinderrechte.“
✨ durch KI bearbeitet, .