HASEPOST
 
HASEPOST

Thailändisches Verfassungsgericht setzt Regierungschef ab

Das Verfassungsgericht in Thailand hat den Ministerpräsidenten Srettha Thavisin wegen Verfassungsverstößen bei der Berufung eines Kabinettsmitglieds seines Amtes enthoben. Der Premierminister steht im Verdacht, grob gegen ethische Regeln verstoßen zu haben, indem er einen vorbestraften Minister in sein Kabinett berief.

Thailändisches Verfassungsgericht entfernt Premierminister aus dem Amt

Das Oberste Gericht des Landes hat Ministerpräsident Srettha Thavisin (PTP) aufgrund von Verstößen gegen die Verfassung bei der Ernennung eines Kabinettsmitglieds des Amtes enthoben. „Er habe in grober Weise gegen ethische Regeln verstoßen“, gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Der Anstoß zu diesem Urteil kam von einer Gruppe von Senatoren, die gegen Thavisin geklagt hatten, wobei die Entscheidung auf einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen basierte.

Umstrittene Berufung eines vorbestraften Ministers

Laut Gerichtsentscheidung dreht sich der Vorwurf gegen den Premierminister konkret um die Berufung eines vorbestraften Ministers in sein Kabinett. Diese Entscheidung Thavisins gilt als grober Verstoß gegen ethische Normen und Regeln.

Thavisin als Kompromisskandidat

Srettha Thavisin hatte das Amt des Ministerpräsidenten erst vor knapp einem Jahr übernommen. Er wurde als Kompromisskandidat der Pheu-Thai-Partei gewählt, nachdem der ursprüngliche Wahlsieger Pita Limjaroenrat von der Fortschrittspartei aufgrund einer Blockade durch die militärischen Senatoren in der Nationalversammlung nicht auf eine Mehrheit kam. Vor seiner politischen Karriere war Thavisin der Chef eines der größten Immobilienentwicklungsunternehmen in Thailand.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion