Ein Syrer, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam und unter Terrorverdacht in der Region Hof festgenommen wurde, hat subsidiären Schutz und eine bis zum 11. Dezember 2025 gültige Aufenthaltserlaubnis. Der 27-Jährige sollte laut Angaben der zuständigen Ausländerbehörde nicht abgeschoben werden und ist nicht vorbestraft. Er steht unter dem Verdacht, einen Angriff auf Soldaten der Bundeswehr mit zwei Macheten geplant zu haben.
Vom Flüchtling zum Terrorverdächtigen
Nach Informationen der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, die sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mitteilten, reiste der jetzt 27-jährige Syrer am 17. Oktober 2014 als Flüchtling nach Deutschland ein. Der Syrer hatte demnach subsidiären Schutz zugesprochen bekommen und besitzt eine Aufenthaltserlaubnis, die bis zum 11. Dezember 2025 gültig ist.
Keine Abschiebung und keine Vorstrafen
Die zuständige Ausländerbehörde hatte keine Pläne für eine Abschiebung des Beschuldigten, wie der Sprecher den Funke-Zeitungen mitteilte. Zudem wurde betont, dass der 27-Jährige keine Vorstrafen hat.
Untersuchungshaft wegen Terrorverdachts
Der Tatverdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Der Verdacht gegen ihn lautet, dass er einen Angriff auf Soldaten der Bundeswehr in Hof mit zwei Macheten geplant haben könnte.
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