Dem Bundesinnenministerium zufolge teilen die Betreiber der Chat-App Telegram derzeit keine Daten mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. Trotz vorangegangener Kooperation im Kontext von Terrorismus und Kindesmissbrauchsverdachtsfällen lehnt das Unternehmen jetzt „die Beauskunftung von Bestandsdaten“ ab.
Keine Datenauskunft durch Telegram
Die Messenger-App Telegram liefert laut Bundesinnenministerium keine identifizierenden Daten von verdächtigten Nutzern mehr an das Bundeskriminalamt. Wie eine Sprecherin des Ministeriums dem „Spiegel“ berichtet habe, werde „die Beauskunftung von Bestandsdaten“ abgelehnt. Dabei hatte Telegram im Jahr 2022 zumindest zeitweise in den Bereichen Kindesmissbrauch und Terrorismus Bestandsdaten von beschuldigten Nutzern an das Bundeskriminalamt übermittelt.
Festnahme des Telegram-Chefs
In diesem Zusammenhang wurde der Telegram-Chef Pawel Durow am Samstagabend in Paris von französischen Behörden festgenommen. Es existiert der Vorwurf, dass Telegram Behördenanfragen nicht angemessen beantwortet habe. Laut „Spiegel“-Bericht war das Bundesinnenministerium vorab nicht über den Zugriff in Frankreich informiert.
Prüfung weiterer Maßnahmen
Das Bundesinnenministerium behält sich dennoch vor, juristische Schritte gegen den Dienst zu unternehmen. „Wir prüfen intensiv im Rahmen unserer nationalen rechtlichen Möglichkeiten weitere Schritte gegenüber Telegram“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
Kritik von Kinderschützern
Telegram steht zudem in der Kritik von Kinderschützern, da das Unternehmen nicht mit der globalen Koordinierungsstelle National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) zusammenarbeitet. NCMEC bestätigte dem „Spiegel“, dass Telegram noch nie Missbrauchsaufnahmen auf der eigenen Plattform gemeldet habe. Im Gegensatz dazu haben im vergangenen Jahr 245 andere Unternehmen solche Meldungen bei NCMEC abgesetzt.
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