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Tarifbindung im Einzelhandel sinkt auf 22,9 Prozent

Infolge einer Abfrage der Linken wurde bekannt, dass weniger als ein Viertel der Beschäftigten im deutschen Einzelhandel nach Tarifverträgen bezahlt werden. Aus den Daten geht hervor, dass dieser Anteil seit 2014 stark gesunken ist und Beschäftigte in tarifungebundenen Unternehmen durchschnittlich weniger verdienen. Zudem bleibt das Ost-West-Gefälle im Bezug auf Bezahlung bestehen.

Tarifbindung im Sinkflug

Die Daten, die das Bundesarbeitsministerium in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linken bereitgestellt hat, zeigen, dass der Anteil von Mitarbeitern in tarifgebundenen Unternehmen an allen Beschäftigten im Einzelhandel im Jahr 2023 auf 22,9 Prozent gesunken ist. Vor neun Jahren lag dieser Anteil noch bei 38,2 Prozent. Die Quelle dieser Informationen ist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Entgeltunterschiede und regionale Disparitäten

Die Daten erlauben auch einen Einblick in die Gehaltsstrukturen innerhalb des Sektors. Demnach verdienen Beschäftigte in tarifungebundenen Unternehmen durchschnittlich 500 Euro brutto weniger als ihre tarifgebundenen Kollegen. Darüber hinaus besteht weiterhin ein Ost-West-Gefälle bei der Bezahlung. So verdienten beispielsweise Tarifbeschäftigte in Brandenburg durchschnittlich zwölf Euro pro Stunde weniger als in Hamburg.

Perspektiven und politische Maßnahmen

Susanne Ferschl, eine Politikerin von Die Linke, beschreibt die Situation der Beschäftigten im Einzelhandel als “prekäre Arbeitsbedingungen und schlechte Löhne”. Ihrer Meinung nach hat die Bundesregierung bisher zu wenig getan, um die Tarifbindung zu stärken. Sie fordert eine Verbesserung der Tarifbindung durch eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung und eine sofortige Erhöhung des Mindestlohns auf 60 Prozent des Durchschnittseinkommens.

Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister, hat kürzlich einen Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt, um der sinkenden Tarifbindung entgegenzuwirken. Nach diesem Gesetz sollen in Zukunft nur Unternehmen Aufträge und Konzessionen vom Bund erhalten, die sich an die Bedingungen des geltenden Branchentarifvertrags halten. Trotz gegenteiliger Kritik aus der Opposition und der FDP plant die Bundesregierung, das Gesetz noch dieses Jahr zu verabschieden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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