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Tanzverbote an Karfreitag: Clubs ignorieren Regeln und riskieren Strafen

Trotz des in allen Bundesländern geltenden Tanzverbots an Karfreitag, haben mehrere Tanzclubs die Beschränkungen missachtet. Eine Diskothek in Meßkirch, im oberschwäbischen Landkreis Sigmaringen, wurde in diesem Zusammenhang von der Polizei durchsucht.

Verstoß gegen das Tanzverbot

Die zuständigen Behörden teilten am Samstag mit, dass während einer polizeilichen Überprüfung der Diskothek in Meßkirch etwa 30 bis 40 Personen beim Tanzen angetroffen wurden. „Gegen den uneinsichtigen Diskothekenbetreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, so die Polizei.

Clubbetrieb in Berlin

Auch in der Hauptstadt wurde das Tanzverbot offenbar missachtet. Ein großer Berliner Clubbetreiber bewarb eine mehrtägige Party, die „ohne Stopp“ von Donnerstag bis Dienstag laufen sollte. „Es werden 5 Tage durchgemacht“, hieß es in der Veranstaltungsankündigung.

Unterschiedliche Handhabungen des Tanzverbots

Berlin zeichnet sich durch das bundesweit moderatste Tanzverbot aus. Hier ist das Tanzen lediglich von 4 bis 21 Uhr an Karfreitag untersagt, jedoch erfolgen Kontrollen nur sporadisch. Demgegenüber steht Bayern mit der strengsten Handhabung des Verbots. Neben dem generellen Tanzverbot, das von Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr gilt, sind zudem sämtliche musikalischen Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb untersagt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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