Trotz des in allen Bundesländern geltenden Tanzverbots an Karfreitag, haben mehrere Tanzclubs die Beschränkungen missachtet. Eine Diskothek in Meßkirch, im oberschwäbischen Landkreis Sigmaringen, wurde in diesem Zusammenhang von der Polizei durchsucht.
Verstoß gegen das Tanzverbot
Die zuständigen Behörden teilten am Samstag mit, dass während einer polizeilichen Überprüfung der Diskothek in Meßkirch etwa 30 bis 40 Personen beim Tanzen angetroffen wurden. „Gegen den uneinsichtigen Diskothekenbetreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, so die Polizei.
Clubbetrieb in Berlin
Auch in der Hauptstadt wurde das Tanzverbot offenbar missachtet. Ein großer Berliner Clubbetreiber bewarb eine mehrtägige Party, die „ohne Stopp“ von Donnerstag bis Dienstag laufen sollte. „Es werden 5 Tage durchgemacht“, hieß es in der Veranstaltungsankündigung.
Unterschiedliche Handhabungen des Tanzverbots
Berlin zeichnet sich durch das bundesweit moderatste Tanzverbot aus. Hier ist das Tanzen lediglich von 4 bis 21 Uhr an Karfreitag untersagt, jedoch erfolgen Kontrollen nur sporadisch. Demgegenüber steht Bayern mit der strengsten Handhabung des Verbots. Neben dem generellen Tanzverbot, das von Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr gilt, sind zudem sämtliche musikalischen Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb untersagt.
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