Klingt absurd, aber ‚Vergnügen‘ kann steuerpflichtig sein. Auch in Osnabrück wird – noch – für das Tanzen eine Steuer erhoben, doch damit soll es nun bald vorbei sein.
In seiner Sitzung am Dienstagabend hat der Stadtrat beschlossen, was Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter bereits Anfang Januar anlässlich ihrer Handgiftenrede ankündigte: Tanzen ist ab Juli innerhalb der Stadtgrenzen nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig.
Automatenspiele werden zukünftig stärker besteuert
Wer aber nun glaubt, dass die Aufhebung dieser Steuer einer Initiative folgt, die ganz allgemein in der ehemaligen „Glückshauptstadt“ das Vergnügen fördern will, sieht sich getäuscht.
Der Ausfall der Tanz-Steuer wird zukünftig durch die Automatenspieler bzw. die Automatenaufsteller der Stadt getragen. Denn gleichzeitig mit dem Wegfall der Vergnügungssteuer auf das Tanzen wurde die Vergnügungssteuer für Automatenspiele von 23% auf 25% erhöht. Nach Berechnungen der Stadt genug um die Ausfälle zu kompensieren.
Osnabrück besteuert sogar das Anschauen anderer Menschen
Auch die Steuern auf Filmvorführungen und das Anschauen anderer Menschen (Schönheitstänze, Table Dance, Burlesque, Striptease) bleiben weiterhin steuerpflichtig.
Das Gesamtvolumen der verschiedenen Ausprägungen der Vergnügungssteuer lag 2022 bei 4,3 Millionen Euro und stieg 2023 auf 4,6 Millionen Euro.
Eine Halbtagsstelle bei der Verwaltung wird nun frei
Dass ausgerechnet die Tanz-Steuer gekappt wurde, hat vermutlich ganz pragmatische Gründe. Der Eintreiben der Tanz-Steuer (zuletzt rund 360.000 Euro pro Jahr) und die Prüfung, ob private und sonstige Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind, hat eine Halbtagskraft in der Verwaltung beschäftigt. Weil dieser Posten jetzt frei wurde, hatten die Grünen zusammen mit SPD und Volt noch schnell einen Änderungsantrag eingebracht, damit das auch im Stellenplan der Stadt berücksichtigt wird.
Kommentar des Redakteurs
Von der grundsätzlichen Frage einmal abgesehen, ob es nicht sinnvoll ist möglichst alle Steuern auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen und diese insbesondere durch Kürzungen bei den Ausgaben der öffentlichen Hand obsolet zu machen, sind Steuern auf ‚Vergnügen‘ eine geradezu perfide Art staatliche Maßlosigkeit mit Geld zu versorgen.
Dabei lehne ich eine ‚Steuer auf Vergnügen‘ ja gar nicht grundsätzlich ab. Ich würde sie sogar mit Freude zahlen, wenn es mir endlich wieder Vergnügen bereiten würde über den Neumarkt oder durch die Johannisstraße zu gehen. Vielleicht könnten Rat und Verwaltung sich ja mal derartige ‚Vergnügen‘ zum Ziel setzen? Der Schritt, das Tanzen zukünftig nicht mehr zu besteuern ist aber schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Es gäbe allerdings so viel mehr zu tun, damit Osnabrück wieder Vergnügen macht!