Der syrische Flüchtling und Tatverdächtige Issa al H. suchte Beratung bei einem Anwalt, um seine Abschiebung zu verhindern und behauptete, Angehörige in Deutschland zu haben, so die „Bild“. Trotz der Bemühungen der Behörden konnte die Abschiebung von al H. nicht vollzogen werden.
Abschiebeverfahren und Familiäre Verbindungen
Der syrische Flüchtling und mutmaßliche Straftäter Issa al H. versuchte alles, um in Deutschland zu verweilen, wie „Bild“ unter Berufung auf Behördenkreise berichtet hat. Laut der Erklärungen, die al H. im Asylverfahren abgab, teilte er den Behörden mit, er habe einen Onkel, der in Deutschland lebt. Diese Information konnte jedoch von den zuständigen Behörden nicht bestätigt werden.
Anwaltliche Beratung und Verhinderung der Abschiebung
Zusätzlich suchte Issa al H. die Beratung einer Anwältin auf, um die entscheidenden Abschiebefristen zu umgehen und seine Abschiebung nach Bulgarien zu verhindern. Laut „Bild“ war al H. nicht anwesend, als die zuständige Ausländerbehörde Bielefeld ihn in seiner Unterkunft in Paderborn aufsuchte. Die Ausländerbehörde verfehlte eine zweite Abschiebung, und somit verstrich die Überstellungsfrist nach Bulgarien innerhalb von sechs Monaten. Nach diesem Zeitraum wurde Deutschland für al H. verantwortlich.
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