Nach der Wiederwahl der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordern der europäische und der deutsche Steuerzahlerbund eine Reduzierung der EU-Kommissare. Laut Michael Jäger, Präsident des Bundes der Steuerzahler Europa (TAE) und Vize-Präsident des Bundes der Steuerzahlerin Deutschland, sollte die Zahl der EU-Kommissare von aktuell 27 auf 18 reduziert werden.
Ruf nach Bürokratieabbau
Michael Jäger äußerte sich gegenüber der „Welt am Sonntag“ mit den Worten: „Wir fordern die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die EU-Regierungschefs auf, die Zahl der EU-Kommissare – wie im Gesetz festgeschrieben – von derzeit 27 auf 18 zu reduzieren. Bürokratieabbau fängt an der Spitze an“. Jäger sieht in der Neuaufstellung der EU-Kommission im Herbst eine Chance, den „aufgeblähten Apparat an der Spitze der EU-Kommission zu verkleinern“.
Mögliche Umsetzungen
Jäger argumentiert weiter, dass es unlogisch sei, dass die EU jeweils separate Kommissare für Themen wie Klimaschutz und Umwelt, Förderung der europäischen Lebensweise, Demokratie und Demografie, Gleichheit sowie internationale Partnerschaften hat. Der Steuerexperte kritisiert, dass die EU eigentlich verpflichtet gewesen wäre, die geforderte Verkleinerung bereits 2014 vorzunehmen und erklärt: „Aus dieser Vorschrift ist leider ein teures Lippenbekenntnis geworden. Mehr Kommissare bedeuten praktisch mehr Dienststellen und mehr Beschäftigte und damit auch mehr Bürokratie. Das kostet die Steuerzahler Milliarden.“
Einfluss der Politik
Nach Ansicht des europäischen Steuerzahlerbundes ergibt das gesetzmäßig verankerte Rotationsprinzip Sinn. Jäger: „Regeln sind dazu da, um sie einzuhalten und nicht, um sie permanent durch Absprachen auszuhebeln.“ Er fordert, dass sich die EU-Regierungen an die selbstbeschlossenen Regeln halten und erklärt: „Wenn sich die politisch Verantwortlichen dieses Mal erneut um eine Verkleinerung der EU-Kommission herumdrücken sollten, dann müssten sie jetzt aber wenigstens festlegen, dass die Zahl der EU-Kommissare zumindest in fünf Jahren definitiv reduziert wird. Denn gerade auf der EU-Ebene wäre ein Bürokratieabbau dringend nötig. Die Kommission muss kleiner werden. Weniger ist hier mehr.“
Historischer Rückblick
Der Vertrag von Lissabon, unterzeichnet im Jahr 2007, schrieb vor, dass ab 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen können (Art.17 Abs. 5 EU-Vertrag). Das bedeutet, dass nur noch 18 EU-Kommissare statt 27 ernannt werden dürften. Dennoch haben die EU-Länder im Mai 2013 einstimmig beschlossen, weiterhin an dem Prinzip „Ein Kommissar pro Land“ festzuhalten. Die Regeln des Vertrags von Lissabon sollten erst bei 30 EU-Mitgliedern oder spätestens 2019 zur Anwendung kommen. Bis heute wurde dies nicht umgesetzt.
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