Steuerreform: Streichung von Klassen, höhere Freibeträge, mehr Kindergeld

Die Bundesregierung plant umfangreiche Steuerreformen, einschließlich der Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf und der Erhöhung der Steuerfreibeträge und des Kindergeldes. Die Änderungen, die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgeschlagen wurden, zielen darauf ab, die Bevölkerung und Unternehmen um 30 Milliarden Euro zu entlasten.

Entlastung für Arbeitnehmer und Betriebe

Christian Lindner betonte die Wichtigkeit der Reformen und erklärte: “Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen. Der Staat dürfe kein Inflationsgewinner sein. Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, zunächst rückwirkend für 2024 und dann auch für 2025 und 2026.” Lindner fügte hinzu, dass die Reformen auch dazu dienen sollen, “den Standort Deutschland wieder attraktiver” zu machen.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Die vorgeschlagene Reform würde den Grundfreibetrag, der in den Einkommensteuertarif integriert ist, um 180 Euro auf 11.784 Euro anheben, um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürger für das Jahr 2024 zu gewährleisten. Darüber hinaus plant die Regierung, den Freibetrag für die Jahre 2025 und 2026 weiter zu erhöhen.

Anpassungen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familien mit Kindern sollen ebenfalls von der Reform profitieren. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht werden, für 2025 um weitere 60 Euro und ab 2026 noch einmal um 156 Euro. Zusätzlich soll das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden und ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst werden.

Änderungen bei den Steuerklassen

Die Reformen sehen auch die Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf vor und führen das Faktorverfahren für Ehegatten und Lebenspartner ein, das die “Gerechtere Verteilung” der Lohnsteuerbelastung ermöglichen soll, so das Bundesfinanzministerium.

Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, um in Kraft zu treten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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