Der Städtetag Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Gesetzentwurf für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer, der von den Fraktionen der NRW-Landesregierung geplant wurde, deutlich kritisiert. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen werden beschuldigt, trotz der Warnungen aus den Kommunen voranzuschreiten.
Städtetag NRW lehnt Gesetzentwurf ab
Thomas Eiskirch (SPD), Vorsitzender des Städtetages NRW und Bochumer Oberbürgermeister, äußerte sich deutlich gegen den Gesetzentwurf. “Wir lehnen den Gesetzentwurf kategorisch ab”, sagte er der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (Mittwochsausgabe). “Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen schlagen damit alle Warnungen aus den Kommunen in den Wind.”
Rechtliche Unsicherheiten und Risiken
Eiskirch betonte zudem die juristischen Probleme, die mit dem Vorhaben einhergehen. “Die rechtlichen Unsicherheiten sind groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden”, erklärte er. “Das ist bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ein viel zu großes Risiko.”
Mögliche Alternativen und Kritik am Verfahren
Er wies darauf hin, dass das Land NRW bereits früher die Messzahl für Geschäftsgrundstücke hätte anheben können, um so die Mehrbelastungen für Wohnimmobilien selbst zu verhindern. Diesen Schritt hätten Sachsen, das Saarland und das Land Berlin bereits unternommen. “Statt einer landesweiten Lösung sollen jetzt fast 400 Kommunalparlamente im Hau-Ruck-Verfahren bis Jahresende differenzierte Hebesätze diskutieren und beschließen. Das dürfte schon zeitlich kaum noch möglich sein”, kritisierte Eiskirch.
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