Städtetag fordert klarere Regeln für Messerverbotszonen

In Folge des Gewaltaktes in Mannheim fordert der Deutsche Städtetag klarere Regelungen für das Erlassen von Messerverbotszonen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy betont, dass die Rechtssicherheit bei der Einführung solcher Zonen sowie die Durchsetzungskraft von Polizei und Ordnungsdiensten entscheidend sind.

Messer- und Waffenverbotszonen als Maßnahmen gegen Gewalt

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, drängt auf konkretere Vorgaben für das Schaffen von Messerverbotszonen. In einem Interview mit der “Rheinischen Post” führte er aus, dass bereits Fälle existierten, “bei denen ein Gericht die Verbotszonen wieder gekippt hat. Bund und Länder sollten dafür sorgen, dass die Städte solche Zonen rechtssicher einführen können, wenn sie das für richtig halten.”

Darüber hinaus betonte Dedy, dass Messer- und Waffenverbotszonen ein effektives Mittel darstellen, um ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen und damit das Sicherheitsgefühl in der Stadt zu steigern. Er warnte jedoch davor, absolute Sicherheit durch solche Maßnahmen zu erwarten. “Waffen- und Messerverbotszonen sind eine Möglichkeit, ein klares Zeichen gegen Gewalt zu setzen und das Sicherheitsgefühl in der Stadt zu erhöhen,” so Dedy. Allerdings seien sie kein Allheilmittel: “Absolute Sicherheit böten sie aber nicht.”

Kontrollen und Mitarbeiterausstattung als Schlüsselfaktoren

Der Hauptgeschäftsführer stellte klar, dass Kontrollen, sowohl mit als auch ohne Verbotszone, von zentraler Bedeutung sind. “Das A und O bleiben die Kontrollen, ob mit oder ohne Verbotszone”, betonte Dedy. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass Polizei und kommunale Ordnungsdienste personell und technisch so ausgerüstet sein müssen, um Waffenverbote durchsetzen zu können. Dies gilt insbesondere, da das öffentliche Tragen von gefährlichen Waffen, auch außerhalb möglicher Verbotszonen, nicht erlaubt ist.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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