Der Städte- und Gemeindebund hat die Asyl-Beschlüsse des Bundes-Länder-Gipfels positiv aufgenommen, jedoch eine zügige Umsetzung angemahnt. Gleichzeitig gab es Kritik von der Union, die die Beschlüsse als nicht ausreichend einstuft, um die illegale Migration nach Deutschland zu beenden.
Städte- und Gemeindebund begrüßt Asyl-Beschlüsse
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, kommentierte die Asyl-Beschlüsse positiv: „Das sind Schritte in die richtige Richtung“, äußerte er in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Landsberg forderte jedoch, den „Umsetzungsprozess nicht zu verzögern und die richtigen Ziele nicht wieder kleinzureden“.
Die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte, die Beschleunigung der Asylverfahren und die Ausweitung der Zeitspanne, bis Asylbewerber Bürgergeld beziehen können, lobte Landsberg ausdrücklich. Er schätzte, dass diese Maßnahmen die Kosten um bis zu einer Milliarde Euro reduzieren könnten. Auch wertete Landsberg die Bereitschaft des Bundes, 7.500 Euro pro Jahr und Asylbewerber zu bezahlen, als „deutliche Entlastung, auch für die Kommunen“.
Kritik an fehlenden Rückführabkommen und stehender Migration
Landsberg mahnte an, dass man nicht erwarten könne, dass die Zahl der Zuzüge kurzfristig deutlich sinken werde. Er forderte, weitere Rückführabkommen mit den Herkunftsländern zu schließen. Landsberg kritisierte, dass keine Einigung erzielt wurde, um weitere sichere Herkunftsländer wie die Maghrebstaaten zu definieren.
Unionsfraktionsvize Spahn kritisiert Asyl-Beschlüsse
Jens Spahn, Unionsfraktionsvize, bewertete die Asylbeschlüsse als unzureichend: „Die zwischen Bund und Ländern gestern vereinbarten Maßnahmen zur Migration sind alle nicht falsch, viele ein Schritt nach vorn – aber es reicht alles nicht, um massenhafte illegale Migration nach Deutschland zu beenden“, äußerte er auf X/Twitter. Spahn warf Kanzler und Grünen vor, die Unionsländer, die „deutlich mehr“ gewollt hätten, „ausgebremst“ zu haben. Er monierte das Ausbleiben einer „notwendigen Einschränkung des Familiennachzugs, Ende freiwilliger Aufnahmeprogramme und Asylverfahren in Drittstaaten“.
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