Im Jahr 2023 wurden in Deutschland von den Staatsanwaltschaften rund 5,5 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen, was einem Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies meldete das Statistische Bundesamt (Destatis). Von diesen Verfahren wurden etwa ein Drittel auf Eigentums- und Vermögensdelikte und 16 Prozent auf Straßenverkehrsdelikte bezogen.
Ermittlungsverfahren und deren Herkunft
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden die Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 überwiegend von den Polizeidienststellen eingeleitet (83 Prozent). Die restlichen Fälle gingen von den Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- oder Zollfahndungsstellen sowie von Verwaltungsbehörden aus. Ermittlungsverfahren führten nur selten zu Anklagen, hauptsächlich wurden sie eingestellt.
Ergebnisse der Verfahren
Laut den Zahlen von Destatis wurden 59 Prozent aller Ermittlungsverfahren durch Verfahrenseinstellung beendet. In 26 Prozent der Fälle wurden die Verfahren ohne Auflagen eingestellt, meistens aufgrund von Geringfügigkeit. Weitere 31 Prozent der Verfahren wurden von den Staatsanwaltschaften aufgrund von mangelndem Tatverdacht oder in seltenen Fällen wegen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten eingestellt.
Erhebung von Anklagen und Strafbefehle
Laut Destatis haben sechs Prozent aller Ermittlungsverfahren zur Erhebung einer Anklage oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren geführt. In weiteren zehn Prozent der Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Gericht. Die restlichen 24 Prozent der Verfahren wurden auf andere Art und Weise erledigt, beispielsweise durch Verbindung mit einer anderen Strafsache oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.
Das Jahr 2023 sah eine siebenprozentige Zunahme von Verfahren, die sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte bezogen (rund 1,6 Millionen). Straßenverkehrsdelikte betrafen 16 Prozent aller erledigten Ermittlungsverfahren (906.000 Verfahren), was vier Prozent mehr als im Vorjahr ist. Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit bildeten den Fokus von neun Prozent aller Verfahren (505.000), was neun Prozent mehr als im Vorjahr entspricht.
Auffällig ist der starke Anstieg bei aufenthaltsrechtlichen Delikten und Wirtschaftsstraftaten. Im Jahr 2023 wurden rund 328.000 Verfahren mit Schwerpunkt auf Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU geführt, was einem Anstieg von 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Fast 222.000 abgeschlossene Verfahren betrafen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie Geldwäschedelikte, was einem Zuwachs von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
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