Die Staats- und Regierungschefs der EU sind unschlüssig hinsichtlich der Zinserträge aus eingefrorenem russischen Vermögen, die möglicherweise für die Ukraine genutzt werden könnten. Während der Bundeskanzler Olaf Scholz offen für diese Maßnahme ist, äußern andere rechtliche Bedenken.
Uneinigkeit über die Nutzung eingefrorener russischer Vermögen
Die Europäische Union (EU) ist noch im Unklaren darüber, wie genau sie mit den Zinserträgen aus eingefrorenem russischen Vermögen verfahren soll. Laut einer Mitteilung des Europäischen Rats seien erst jüngst die Fortschritte hinsichtlich der möglichen Umlenkung dieser „außerordentlichen Einnahmen zugunsten der Ukraine“ geprüft worden. Eine klare Strategie gibt es jedoch noch nicht.
Kritik und Zustimmung für die vorgeschlagenen Maßnahmen
Einer der Befürworter einer solchen Maßnahme ist der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er sprach sich zuletzt deutlich dafür aus, Erträge oder eventuell sogar das gesamte eingefrorene Vermögen für die Ukraine zu verwenden. Allerdings gibt es auch Kritik: Einige haben rechtliche Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob das Vermögen tatsächlich ohne weiteres abgeschöpft werden kann.
Komplexe Besitzverhältnisse erschweren Entscheidungsprozesse
Die Unberechenbarkeit der Situation wird durch die undurchsichtigen Besitzverhältnisse der eingefrorenen Vermögenswerte verdeutlicht. Sie beinhalten nicht nur staatliches Eigentum, sondern auch Werte von russischen Firmen und Privatpersonen. Dies erschwert die genaue Festlegung von Eigentumsrechten und damit verbundenen Entscheidungen zur Nutzung der Erträge.
Der Rat möchte laut der Mitteilung „die Arbeit an den jüngsten Vorschlägen des Hohen Vertreters und der Kommission voranbringen“. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Schritte demnächst unternommen werden, um die Einnahmen aus Russlands immobilisierten Vermögenswerten zugunsten der Ukraine zu nutzen.
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