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Spurwechsel für Asylbewerber: Reform bleibt weitgehend ungenutzt

In Deutschland wird die Regelung für den sogenannten Spurwechsel, die es qualifizierten Asylbewerbern ermöglicht, einen sicheren Aufenthaltstitel als Fachkraft zu erlangen, bisher nur in wenigen Fällen genutzt. Dies berichtet die „Welt am Sonntag“ basierend auf ihren Befragungen der zehn einwohnerstärksten Städte in Deutschland.

Spärliche Nutzung des Spurwechsel-Angebots

Die im Jahr 2023 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossene Reform ermöglicht es, dass anerkannte Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen den Aufenthaltstitel wechseln können. „Bislang haben in Dortmund keine Asylbewerber diesen Spurwechsel vollzogen“, sagte ein Stadt-Sprecher der Sonntagszeitung. Dies aktiviert auch die Aussage eines Sprechers der Stadt Frankfurt am Main, der erklärt, dass bis dato von der erleichterten Aufenthaltsregelung noch keiner Gebrauch gemacht habe. Ähnliche Erfahrungen haben auch andere Städte gemacht. Nur München berichtet von höheren Nutzungszahlen. Hier wurden etwa 25 Anträge gestellt, von denen einige bereits bewilligt wurden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betont auf Anfrage, dass bundesweite Zahlen der Nutzung des Spurwechsels nicht vorhanden seien.

Anforderungen für den Spurwechsel

Asylbewerber müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, um den Spurwechsel nutzen zu können: Sie müssen über eine anerkannte Berufsausbildung oder einen Studienabschluss verfügen und einen konkreten Arbeitsplatz nachweisen können. Sie müssen darüber hinaus ihren eigenen Lebensunterhalt sichern und Deutsch sprechen können. Der Asylantrag darf zum Zeitpunkt des Spurwechsels noch nicht rechtskräftig abgelehnt worden sein. Zudem ist der Spurwechsel nur für jene offen, die vor dem 29. März 2023 nach Deutschland eingereist sind. Die FDP beharrte bei den Verhandlungen auf diese Stichtagsregelung, um keine zusätzlichen Anreize für eine unkontrollierte Zuwanderung zu setzen.

Kritik am Spurwechsel

Misbah Khan, innenpolitische Sprecherin der Grünen, äußerte Kritik an der Umsetzung des Spurwechsels, die sie als sinnbildlich für die deutsche Migrationsdebatte bezeichnet. „Bedenken und Vorurteile stehen im Vordergrund, während Fakten und die Suche nach tatsächlichen Lösungen in den Hintergrund rücken.“ Khan betonte, dass der Spurwechsel in seiner jetzigen Form hohe Hürden aufweist.

Aus der Praxis kommen ebenfalls Beschwerden. So wird von Seiten einer Ausländerbehörde die neue Vorschrift als „verunglückt“ bezeichnet, da sie als nicht eindeutig und „voller Kasuistik“, also voller spezieller Einzelfallregelungen, angesehen wird. Vonseiten der Behörden muss genau geprüft werden: Ist die betreffende Person vor dem Stichtag eingereist? Befindet sie sich noch im Asylverfahren? Hat sie ihren Antrag zurückgenommen? Oder wurde dieser bereits rechtskräftig abgelehnt? Wer keine anerkannte Ausbildung hat, kann ohnehin nicht wechseln.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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