Foto: Mediennutzer betrachtet das Ergebnis der Google-Bildersuche zu Edward Snowden, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD lehnt es ab, das sogenannte Whistleblower-Gesetz nach der Ablehnung im Bundesrat entsprechend den Vorbehalten aus der Union zu ändern. „Die Kritikpunkte der Union sind an den Haaren herbeigezogen“, sagte der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe).
Er sehe keinen Raum für Verhandlungen. „Denkbar wäre daher, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich so schnell wie möglich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen.“ Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing sieht indes wie die Union Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz: „Wer schuldhaft etwas Falsches meldet, und dadurch anderen schadet, der muss – wie auch sonst im Zivilrecht – dafür einstehen und den Schaden gegebenenfalls ersetzen“, sagte Thüsing dem „Handelsblatt“. Auch fehle bislang jeder Anreiz im Gesetz dafür, dass sich der Hinweisgeber zunächst bei der internen Meldestelle wendet. Dies sei „ein schwerer Fehler“, denn weil es an den erforderlichen Anreizen zur Nutzung interner Meldekanäle fehle, sei mit einer Arbeitsbelastung externer Meldestellen zu rechnen. Für die Wirtschaft könnte ein besserer Schutz von Hinweisgebern große Vorteile haben. Die Versicherer versprechen sich davon langfristig einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: „Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem „Handelsblatt“. Außerdem würden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das werde „positive Effekte für die deutsche Wirtschaft“ haben. Kritik an der Ablehnung im Bundesrat kam dagegen von der Nichtregierungsorganisation Transparency Deutschland. „Einige Union-geführte Länder haben heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert“, sagte Sebastian Oelrich von Transparency Deutschland dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). Oelrich ist Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz der Organisation. „Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis“, sagte Oelrich. „Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten“, kritisierte er. Das beschere in Unternehmen und Behörden sowie für Hinweisgebende weiterhin große rechtliche Unsicherheit. „Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen“, so Oelrich.