Die SPD-Bundestagsfraktion will gegen spekulativen Leerstand in Innenstädten vorgehen, um deren Zukunft zu sichern. Ein Maßnahmenkatalog soll in der kommenden Sitzung verabschiedet werden, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält, um die Nutzung leerstehender Immobilien zu erleichtern und Kommunen mehr Spielräume in der Stadtentwicklung zu geben.
SPD fordert Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand
Bernhard Daldrup, der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betont in einer Mitteilung an die Zeitungen der Funke-Mediengruppe: “Die Zukunft unserer Innenstädte steht auf dem Spiel. Wir müssen handeln, damit es auch in Zukunft lebendige und lebenswerte Städte gibt.”
Verabschiedung eines Maßnahmenkatalogs geplant
Die SPD-Fraktion plant in ihrer Dienstagssitzung, einen Katalog von Maßnahmen zur Belebung der Stadtzentren zu beschließen. “Spekulativer Leerstand von zum Beispiel Kaufhäusern über einen längeren Zeitraum kann zur Belastung einer Innenstadt werden”, so das Papier. Daher solle geprüft werden, “ob und inwiefern bundesseitig gegen spekulativen Leerstand von Gewerbeimmobilien vorgegangen werden könnte.”
Nutzung leerstehender Immobilien und rechtliche Hürden
Das vorgeschlagene Papier der Sozialdemokraten appelliert an die Erleichterung der Nutzung leerstehender Immobilien, um Betriebe, Handwerker, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Behörden oder medizinische Versorgungszentren sowie Wohnungen zu etablieren. “Häufig stehen einer stärkeren Nutzungsmischung in Innenstädten jedoch rechtliche Hürden, wie Baurecht- oder Lärmschutzmaßnahmen, wenige kommunale Einflussinstrumente und hohe Mieten entgegen”, so die Kritik der SPD-Fraktion.
Mehr Spielräume für Kommunen
Laut Daldrup, sollen die Kommunen mehr Spielräume erhalten, um Schlüsselimmobilien in Gewerbe- oder Wohnimmobilien umwandeln zu können. “Das betrifft insbesondere einfachere Baugenehmigungen für Aus- und Umbau, Aufstockungen und flexiblere Lärmschutzvorgaben zum Schutz der Club-Kultur und der Gastronomie in den Zentren”, so Daldrup. Zudem soll das Vorkaufsrecht der Städte gestärkt werden, um Schlüsselimmobilien und strategisch wichtige Flächen zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert statt zum Höchstgebot erwerben zu können.
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