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SPD will Abschiebungen auf schwere Straftäter begrenzen

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert stellt klar, dass die Forderung von Olaf Scholz (SPD) nach Abschiebungen sich nur auf „schwere“ Straftäter und nicht allgemein auf straffällige Afghanen oder Syrer bezieht. In einem TV-Gespräch mit „Welt“ diskutierte er auch das Vorgehen bei Abschiebungen und betonte, dass man die Ausgestaltung der Abschiebeabkommen sehr sorgfältig prüfen müsse.

SPD fordert Abschiebungen von „schweren“ Straftätern

Kevin Kühnert, Generalsekretär der SPD, widersprach nach einer Rede des Bundeskanzlers der Ansicht, dass Olaf Scholz‘ (SPD) Forderung nach Abschiebungen sich allgemein auf straffällige Afghanen oder Syrer bezogen habe. „Uns ist wichtig, dass wir die Abschiebung, die dort jetzt diskutiert wird, auf schwere Straftäter begrenzen“, sagte Kühnert. Er betonte weiterhin, dass Afghanistan wie auch Syrien Bürgerkriegsregionen sind und es gute Gründe gibt, dass dorthin grundsätzlich nicht abgeschoben wird.

Genauere Betrachtung der Abschiebeabkommen

Kühnert mahnte zur sorgfältigen Prüfung der Ausgestaltung der Abschiebeabkommen. Man müsse sicherstellen, dass Deutschland es nicht wenige Monate nach einer Abschiebung mit Wiedereinreisen oder mit „Märtyrerfeiern“ auf den Straßen Kabuls zu tun habe. Zudem sprach er sich gegen Verhandlungen mit den Taliban aus. „Es wäre sicherlich nichts Freundliches“, mutmaßte Kühnert. Er würde es vorziehen, andere Wege zu finden, schwere Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland abzuschieben.

Alternative Abschiebewege

Kühnert schlug vor, innerstaatliche Wege zu nutzen, beispielsweise durch Kontakte mit afghanischen Nachbarländern wie Pakistan. „Das kann ein probates Mittel sein. Und genau dafür arbeitet das Innenministerium unter Nancy Faeser auch in Gesprächen, um diesen Weg möglich zu machen“, sagte Kühnert.

Der rechtliche Hintergrund

2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Die Genfer Flüchtlingskonvention und das Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbieten die Abschiebung in Länder, in denen den Betroffenen Folter droht.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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