(mit Material von dts Nachrichtenagentur) SPD und Grüne wollen Dienstwagen-Besteuerung ändern.
SPD und Grüne planen, die Besteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor zugunsten von Elektrofahrzeugen zu verändern. Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, dass das Ziel eine stärkere Spreizung bei den Sätzen für die pauschale Versteuerung sei. Die Ein-Prozent-Regel für Verbrennungsmotoren soll demnach zu einer 1,2-Prozent-Regel werden, während der Anrechnungssatz für E-Autos unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent bleiben soll. Schrodi begründete den Vorschlag mit dem fehlenden Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge und betonte, dass eine Änderung der Dienstwagen-Besteuerung ein wichtiges Werkzeug sei, um in Zukunft mehr erschwingliche Elektrofahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt anzubieten.
Grüne streben faire Besteuerung an
Auch die Grünen möchten die Dienstwagen-Besteuerung zugunsten von Elektrofahrzeugen ändern. Sascha Müller, Bundestagsabgeordneter der Grünen, schlägt vor, die Dienstwagen nach der Höhe des CO2-Ausstoßes in unterschiedliche Klassen einzuteilen. Über die Anzahl der Klassen und die darin geltenden Prozentsätze möchte Müller jedoch noch keine Festlegung treffen. Er erwartet Verhandlungen im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst. Die Grünen streben jedoch keine Abschaffung der pauschalen Besteuerung an, da sie im Vergleich zum Fahrtenbuch das einfachere Verfahren darstellt. Müller betont jedoch, dass es sich dabei dennoch um eine klimaschädliche Subvention handelt, da die Regel dazu verleitet, privat mehr und mit einem größeren Fahrzeug zu fahren.
FDP lehnt einseitige Subvention ab
Die FDP hingegen lehnt eine stärkere Bevorzugung von Dienstwagen mit Elektroantrieb ab. Markus Herbrand, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betont, dass im Koalitionsvertrag und in der Kabinettseinigung zum Bundeshaushalt keine einseitige Subvention für den Kauf von Elektroautos vorgesehen ist. Die hohen Zulassungszahlen und die langen Wartezeiten auf Elektrofahrzeuge lassen laut Herbrand nicht den Eindruck entstehen, dass eine zusätzliche staatliche Stimulation sinnvoll wäre. Er plädiert dafür, Änderungen bei der Dienstwagen-Besteuerung zurückzuhalten und betont, dass Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens entweder durch ein Fahrtenbuch oder einen pauschalen Steuerabzug versteuern müssen.
Förderung von Elektroautos
Bereits heute werden hochpreisige Elektroautos und Hybridfahrzeuge besonders gefördert, indem sie nur mit 0,5 Prozent ihres Bruttolistenpreises in die Berechnung einfließen. Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro werden sogar nur mit 0,25 Prozent berücksichtigt.