Die SPD-Fraktion des Thüringer Landtags fordert sieben Monate vor der Landtagswahl eine Anpassung des Artikel 70 zur Regelung der Ministerpräsidentenwahl in der Landesverfassung. Zudem drängen sowohl die SPD als auch die Grünen auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags zur klaren Regelung der Wahl des Landtagspräsidenten.
Hintergrund: Nach aktuellen Umfragen wird die AfD mit Abstand als stärkste Fraktion aus der Landtagswahl im September hervorgehen.
SPD-Fraktion fordert Klarheit in der Verfassung
Laut einem Sprecher der SPD-Fraktion gibt es „viele gute Gründe“ dafür, in der Thüringer Verfassung „dahingehend für mehr Klarheit zu sorgen“, wie er der „Rheinischen Post“ erklärte. Der Grund für diese Forderung liegt in der Interpretation des Artikel 70: Nach diesem Artikel wird nach dem dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten, wer „die meisten Stimmen“ erhält. Experten sind sich jedoch uneinig, ob ein Kandidat auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen Ministerpräsident werden kann. Vor diesem Hintergrund wäre eine Änderung der Verfassung laut der SPD „absolut sinnvoll“.
Grüne und SPD fordern Änderungen der Landtagsgeschäftsordnung
Neben der SPD hat auch die Grünen-Fraktion eine Forderung zur Optimierung der Wahlverfahren im Thüringer Landtag: „Um die Handlungsfähigkeit des Landtags nach der Wahl zu gewährleisten, braucht es ein geregeltes Verfahren, um die Wahl einer Präsidentin bzw. Präsidentin sicherzustellen“, erläuterte ein Sprecher der Grünen der „Rheinischen Post“. Besonders sinnvoll wäre es laut ihm, die Leitung der konstituierenden Landtagssitzung dem erfahrensten Abgeordneten zu übertragen. Auch die SPD zeigt Interesse an einer klareren Regelung für die Wahl des Landtagspräsidenten, wie ihr Sprecher betonte: „Wir verschließen uns keinen Maßnahmen, die unsere Rechtsordnung verbessern“.
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