Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, übt Kritik an der Bundesregierung für ihr Vorgehen beim Sexualstrafrecht. Anfang des Monats scheiterte eine einheitliche Regelung des Tatbestands Vergewaltigung auf EU-Ebene, unter anderem aufgrund des Widerstands der Bundesregierung, die das Konzept „Ja heißt ja“ hätte EU-weit vorschreiben können.
Kritik an Bundesregierung und nationalem Sexualstrafrecht
Katarina Barley, die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, äußerte gegenüber der „Bild am Sonntag“ ihre Enttäuschung über die Entscheidung: „Leider ist der Tatbestand der Vergewaltigung vom zuständigen Justizministerium nicht einbezogen worden.“ Sie betonte jedoch, dass sie nicht aufgeben werde und kündigte an, „es weiter zu versuchen. Das Thema ist noch nicht vom Tisch.“
Problematik der aktuellen Regelung „Nein heißt nein“
Weiterhin kritisierte Barley die in Deutschland geltende Regelung „Nein heißt nein“. Dabei müssen Frauen im Falle einer möglichen Vergewaltigung im Gerichtsverfahren beweisen, dass sie den sexuellen Akt abgelehnt haben. Dazu erklärte Barley: „`Nein heißt nein` beinhaltet, dass das Opfer aktiv widersprechen muss. So bleiben Fälle, in denen sie in einem Zustand von Schock, extremer Erschöpfung, Trunkenheit oder ähnlichem sind, außen vor.“
Barleys Kritik zeigt eine bestehende Problematik im Umgang mit Sexualstraftaten auf, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Dabei macht sie deutlich, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreichend ist und dringend eine Überarbeitung benötigt, um den Opfern von Vergewaltigungen gerecht zu werden.
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