Die SPD hat angekündigt, nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht keine Änderungen für die Bundestagswahl im nächsten Jahr vorzunehmen. Zugleich weist sie Forderungen von CSU-Chef Markus Söder für eine mögliche zukünftige Koalition zurück.
Keine Notwendigkeit für Änderungen nach Gerichtsurteil
SPD-Chefin Saskia Esken äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ ihre Haltung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Die Kernpunkte und wichtigen Zielsetzungen unserer Wahlrechtsreform sind nun vom Verfassungsgericht bestätigt worden.“ Sie betonte, dass durch diese Entscheidung die Demokratie gestärkt werde und die Ampelkoalition im Gegensatz zu den vorherigen CDU/CSU-geführten Bundesregierungen die Größe des Bundestags effektiv auf 630 Mandate begrenzen konnte.
Söders Forderungen zurückgewiesen
Esken kritisierte Markus Söder für seinen Mangel an konstruktiven Beiträgen zur Wahlrechtsreform in der Vergangenheit. Sie fügte hinzu, dass der letzte Reformversuch unter anderem daran gescheitert sei, dass ungerechtfertigte Vorteile für die CSU vorgesehen waren. Eingehend auf Söders Forderung, das Ampel-Wahlrecht als Bedingung für eine mögliche Koalition abzuschaffen, warnte Esken, dass dies das Risiko einer weiteren Vergrößerung des Bundestags auf über 800 Mandate mit sich bringen würde.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese erklärte, dass derzeit kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Er merkte allerdings an, dass sich der nächste Bundestag mit der Thematik beschäftigen sollte, um das Wahlrecht an die Sperrklausel für die Bundestagswahl im Jahr 2029 anzupassen. Er schlug unterschiedliche Lösungswege vor, einschließlich einer Anpassung der sogenannten Grundmandatsklausel, der Modifizierung der Fünf-Prozent-Hürde oder einer Listenverbindung von CDU und CSU.
Aufforderung an Söder
Wiese forderte Markus Söder auf, „etwas mehr Demut“ zu zeigen, da die CSU jahrelang eine Reform des Wahlrechts verhindert habe. Er ergänzte, dass die vorgeschlagenen Änderungen Rechtssicherheit gewährleisten würden.
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