# SPD kritisiert Dobrindts Wohnungsgesetz Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-28T15:42:10+01:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-28T15:42:14+01:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/spd-kritisiert-dobrindts-wohnungsgesetz-771760/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant ein Gesetz, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren soll. Berliner SPD-Abgeordnete halten die Pläne für verfassungsrechtlich bedenklich und werfen dem Bund Kompetenzüberschreitung vor. Das Vorhaben zielt auf Berliner Pläne, 160.000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen. ## Kritik an Kompetenzüberschreitung Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir (Neukölln) hat das geplante Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) scharf kritisiert. In der “Welt” bezeichnete er das Vorhaben als “”Geisterflug ins rechtliche Bermudadreieck”.”. Demir verwies auf die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern. Seiner Ansicht nach überschreite Dobrindt die Befugnisse des Bundes, indem er so tue, als ob der Bund eine ausschließliche Gesetzgebung in Sachen Vergesellschaftung hätte. Demir warnte, das Gesetz mache es Landesregierungen praktisch unmöglich, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Vergesellschaftung wahrzunehmen. Er geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz stoppen werde, und hofft, dass der Entwurf gar nicht erst im Bundestag behandelt wird. ### Verfassungsrechtliche Bedenken Auch der SPD-Abgeordnete Ruppert Stüwe (Steglitz-Zehlendorf) äußerte in der "Welt" Bedenken. Das Grundgesetz sehe die Möglichkeit der Vergesellschaftung ausdrücklich vor. Eine bundesgesetzliche Regelung hält er jedoch für nicht sinnvoll. Stüwe betonte, dass wesentliche verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt seien und kündigte an, sein Abstimmungsverhalten erst nach Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs zu entscheiden. Stüwe kritisierte, dass Dobrindts Pläne die verfassungsrechtlichen Spielräume der Länder einschränken könnten. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund sei aus seiner Sicht nicht erforderlich. ### Hintergrund und geplante Regelungen Mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz will die Bundesregierung die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren. Nach den Eckpunkten sollen Eigentümer im Falle einer Vergesellschaftung zum vollen Verkehrswert entschädigt werden. Zudem soll eine Vergesellschaftung nur als letztes Mittel zulässig sein. Hintergrund des Gesetzes sind Pläne der Berliner Landesregierung, rund 160.000 Wohnungen großer privater Immobilienunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Die dafür vorgesehene Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Die Kritik der SPD-Abgeordneten richtet sich auch gegen diese finanziellen Vorgaben. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück