In der SPD gibt es Widerspruch gegen Pläne für ein Verfahren zur Verbotsantragstellung der AfD. Während einige sich der Meinung anschließen, dass dies politisch kontraproduktiv sei, betonen andere die Notwendigkeit eines rechtssicheren Verfahrens. Äußerungen aus Thüringen haben diese Diskussion weiter angeheizt.
Interne Uneinigkeit zur Verbotsantragstellung gegen AfD
Neue Pläne für ein Verbotsverfahren gegen die AfD stoßen innerhalb der SPD auf Gegenstimmen. Darunter die Aussagen von Gesine Schwan, Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, welche dem Tagesspiegel gegenüber betont, dass „Ein Verbotsantrag […] jetzt politisch kontraproduktiv“ sei. Ihrer Ansicht nach könnte eine derartige Aktion „noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.“
AfD-Verbotsverfahren und rechtliche Sicherheit
Die Vorsitzenden der SPD Sachsen-Anhalt, Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, bekräftigen gegenüber dem Tagesspiegel die Notwendigkeit, dass ein AfD-Verbotsverfahren „auf einem rechtssicheren Verfahren basieren“ müsse. Sie weisen darauf hin, dass selbst wenn die Verfassungsbrüche der AfD in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags offensichtlich erscheinen, „dies allein nicht aus[reicht], um ein erfolgreiches Parteiverbot durchzusetzen“.
Bezüge zu Thüringens Innenminister
Dieser Standpunkt bezieht sich auf Äußerungen von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vom vergangenen Donnerstag. Kleemann und Schmidt betonen, dass es „einer umfassenden Beweisführung bedarf, die eindeutig belegt, dass die Partei in ihrer Gesamtheit gezielt und systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet“. Nur dann könne ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.
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