Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Personen (Vertrauenspersonen) durch Strafverfolgungsbehörden. Fiedler sieht dringenden Änderungsbedarf, da er Regelungen des Entwurfs als „praxisfremd“ bezeichnet und negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen V-Personen und Polizei befürchtet.
Kritik am Gesetzesentwurf
Sebastian Fiedler äußerte gegenüber dem „Spiegel“ seine Bedenken zu dem Gesetzentwurf, welcher den Einsatz von V-Personen bundesweit regeln soll. „Bei dem Gesetz gibt es an mehreren Stellen grundlegenden Änderungsbedarf. Das zeigt allein schon die breite Kritik aus der Praxis.“ Nach Fiedlers Ansicht stellt insbesondere die geplante Regelung, dass Aussagen von V-Personen in Zukunft in Wortprotokollen festgehalten werden sollen, ein praxisfernes Vorgehen dar. „Solche Aussagen entstehen schließlich nicht im Büro. Vertrauenspersonen sehen sich durch solche Regelungen einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt“, warnte der Kriminalhauptkommissar.
Befürchtungen und Alternativen
Fiedler befürchtet, dass potenzielle Quellen durch solche Regelungen von einer Zusammenarbeit mit der Polizei abgeschreckt werden könnten. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass Minderjährige nicht als Spitzel angeworben werden dürfen und V-Personen nicht ihren Lebensunterhalt durch Geldzahlungen der Behörden bestreiten können sollen. Zudem soll der Einsatz von V-Personen gerichtlich angeordnet werden müssen.
Widerstand gegen den Entwurf
„In der aktuellen Form hätte das Gesetz teilweise dramatische Konsequenzen und würde die Arbeit mit V-Personen an vielen Stellen erschweren oder unmöglich machen“, sagte Fiedler und kündigte Widerstand gegen den Gesetzesentwurf an: „So wird das auf keinen Fall bleiben.“ Damit verdeutlicht der Innenpolitiker die tiefe Kluft zwischen dem Gesetzgeber und den tatsächlichen Bedingungen im Polizeialltag. Entscheidend wird nun sein, ob Fiedlers Kritik Gehör findet und entsprechende Anpassungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden.
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