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SPD-Innenminister skeptisch gegenüber AfD-Verbot, betont Bedrohung durch Rechtsextremismus

Der Hamburger Innensenator und Sprecher der SPD-regierten Länder, Andy Grote, äußert Skepsis gegenüber Forderungen nach einem AfD-Verbot. Er stellt klar, dass die Stärkung der Resilienz der Demokratie und die Einigkeit aller demokratischen Parteien im Kampf gegen den Rechtsextremismus bedeutender sind.

Skepsis gegenüber AfD-Verbot

Andy Grote, der Hamburger Innensenator und Sprecher der SPD-regierten Länder in der Innenministerkonferenz, zeigt sich mit Blick auf Forderungen in Richtung eines Verbots der AfD skeptisch. Gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” betont er: “Ein Parteienverbot ist das letzte Mittel und kein Politikersatz. Rechtem Gedankengut muss in der politischen Auseinandersetzung entgegengetreten werden.” Er betont, dass der Erfolg gegen rechtsextreme Tendenzen maßgeblich von der Einigkeit aller demokratischen Parteien abhängt und fordert, Extremisten jegliche Kooperation zu verweigern.

Stärkung der demokratischen Resilienz

Gleichermaßen plädiert Grote für eine Stärkung der Resilienz der Demokratie und ihrer Institutionen. “Wir müssen die bereits existierenden Schutzmechanismen überprüfen”, sagt er. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie verfassungsfeindliche Extremisten von politischen Ämtern und Parlamentswahlen ausgeschlossen werden können. Der SPD-Politiker warnt dabei nachdrücklich: “Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Aber unsere Demokratie ist stark und wehrhaft.”

Verfassungsschutz im Fokus

Die Verfassungsschutzbehörden spielen laut Grote eine zentrale Rolle in der Bekämpfung des Rechtsextremismus und werden dabei konstant gestärkt. Sie arbeiten kontinuierlich daran, Erkenntnisse im Bereich des Rechtsextremismus zusammenzutragen und auszuwerten, wobei gesetzlich definiert ist, wer ins Visier des Verfassungsschutzes gerät. Solche Erkenntnisse bilden dann die Grundlage für weitere Schritte.

Im Hinblick auf die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wird im März das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Dieses Urteil könnte wegweisend sein, da theoretisch daraufhin eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch folgen könnte.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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