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SPD-Chefin fordert: Beweise für AfD-Verbotsverfahren sammeln

Inmitten der Diskussionen um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD, fordert die SPD-Chefin Saskia Esken die Innenminister der Länder auf, Beweise zu sammeln und ggf. Verfahren einzuleiten. Sie appelliert daran, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter bzgl. der extremistischen Bestrebungen der AfD fortzuführen und erwartet, dass die Parlamente und der Rechtsstaat ihre Aufgaben erfüllen.

Esken fordert Innenminister zur Beweisaufnahme auf

Saskia Esken (SPD) hat die Innenminister von Bund und Ländern dazu aufgefordert, weitere Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter zu den extremistischen Bestrebungen der AfD zu sammeln. “Ich erwarte, dass […] gegebenenfalls Verfahren – beispielsweise bei der Unterbindung von Finanzströmen rechtsextremer Netzwerke – einleiten”, sagte sie dem “Stern”.

Rolle der Verfassungsorgane

Zudem betonte Esken die Rolle der für ein Parteiverbot antragsberechtigten Verfassungsorgane und erwartet, dass sich Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat kontinuierlich über die Erkenntnisse informieren lassen.
“Weiter will ich […] erwarte es auch, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane […] sich fortlaufend über die Erkenntnisse informieren lassen”, so die SPD-Chefin.

Kritik an der AfD

Esken hob hervor, dass es wichtig sei, die “Scheinlösungen” der AfD aufzudecken und ihre “menschenverachtende Politik” zu entlarven. Sie rief außerdem dazu auf, dass sich die Parlamente und demokratischen Institutionen schützen müssen. Dies hätten insbesondere die Vorfälle im Thüringer Landtag gezeigt. “Die Vorfälle machen deutlich, dass die Parlamente in Bund und Ländern Anstrengungen unternehmen müssen, um sich selbst […] vor den Angriffen der Antidemokraten zu schützen”, sagte sie. “Die Demokratie muss ‘stark und wehrhaft gegen Angriffe von Rechtsradikalen’ sein”.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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