Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt vor möglichen Nachteilen für Alleinerziehende und einkommensschwache Familien im Zuge der geplanten Reform des Unterhaltsrechts.
SoVD äußert Bedenken zur Reform des Unterhaltsrechts
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat seine Bedenken zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts geäußert. „Die Lebensrealitäten von Familien haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert, darum ist es richtig, das überholte Unterhaltsrecht zu überprüfen – so steht es ja auch im Koalitionsvertrag“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Sorge um Alleinerziehende und ökonomische Schlechterstellung
Engelmeier warnte jedoch davor, durch die Reform Alleinerziehende, vornehmlich Mütter, die die Hauptlast der Kinderbetreuung tragen, schlechter zu stellen. Nachteile in der Erwerbsfähigkeit und die ökonomische Schlechterstellung, bedingt durch die Betreuungsverteilung vor der Trennung, müssten ebenfalls berücksichtigt werden.
Reaktion auf Reformpläne von Justizminister Marco Buschmann
Ihre kritischen Anmerkungen erfolgen als Reaktion auf die Reformpläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP), der die Änderungen im Unterhaltsrecht näher erläutert hatte. Kernpunkt seiner Reform ist die verbesserte finanzielle Stellung von Elternteilen, die sich nach Trennung umfangreich an der Betreuung des gemeinsamen Kindes beteiligen, meist sind dies Väter.
Gemeinsame Sorgeverantwortung nicht nur für Gutverdienende
Die SoVD-Chefin zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber diesen Plänen. „Gelebte gemeinsame Verantwortung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln und das Familienleben in zwei Haushalten gibt es nicht zum Nulltarif. In armen Familien müssen entsprechende Kosten auch über Leistungen im Existenzsicherungsrecht abgedeckt werden“, so Engelmeier. Sie argumentiert, dass die gemeinsame Sorgeverantwortung nicht nur ein Modell für gut Verdienende sein darf.