Solaranlage (Symbolbild)
Die aus SPD und CDU bestehende Mehrheit im niedersächsischen Landtag hat beschlossen, dass nicht für alle Neubauten eine Solarpflicht gelten soll. Aus Sicht des Osnabrücker Grünen-Landtagsabgeordneten Volker Bajus verpasst die Große Koalition damit eine Chance für mehr Klimaschutz.
Was in Baden-Württemberg bereits beschlossen ist, hätte auch in Niedersachsen kommen können: „Eine Solarpflicht auf allen Neubauten und nicht nur auf wenigen ausgewählten Gebäuden“ fordert Volker Bajus, grüner Landtagsabgeordneter. Am Dienstag (9. November) hat der Landtag abschließend über die Novelle der niedersächsischen Bauordnung beraten. Die mit der Mehrheit von SPD und CDU beschlossene Regelung sieht Solaranlagen nur auf Gewerbebauten ab 75m² Dachfläche vor.
GroKo „backt zu kleine Brötchen“ – Änderungsantrag ohne Mehrheit
Aus Sicht der Grünen greift die Novelle einige gute Vorschläge auf, bleibt aber deutlich hinter den aktuellen Erfordernissen beim Klimaschutz zurück. „Auch für neu gebaute öffentliche Gebäude wie Schulen ebenso für landwirtschaftliche Ställe oder Wohngebäude braucht es eine Solarpflicht. Die Landesregierung backt mit ihrem Entwurf zu kleine Brötchen“, kritisiert Bajus. „Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien geschwächt, obwohl wir dringend mehr saubere, dezentrale Energieerzeugung brauchen. Übrigens ist der Ausbau auch wichtig, damit Strom bezahlbar bleibt. Selbst erzeugter und verbrauchter Solarstrom ist inzwischen günstiger als gekaufter Strom aus fossilen Rohstoffen“, so Bajus. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen fand aber keine Mehrheit.
Neben der Solarpflicht fordern die Grünen außerdem die Streichung der Stellplatzpflicht für PKW bei Wohnhäusern. Die Vorgabe, bei der Erweiterung von Wohnfläche ausreichend Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen, steht nicht im Gegensatz zur notwendigen Mobilitätswende, sondern verteuert ohne Not die Baukosten: „Wir sehen auch bei uns, dass Wohn- und Baukosten weiter steigen und viel Fläche für die Ausweisung von Parkplätzen versiegelt wird. Anstatt die Kommunen zur Ausweisung von Parkraum bei der Wohnraumschaffung zu zwingen, sollten sie über die Bebauungspläne selbst entscheiden dürfen, ob und wenn ja, wie viele Stellplätze es geben soll. Die bereits möglichen Ausnahmen von der Stellplatzpflicht reichen nicht aus.