Das britische Mineralöl- und Erdgasunternehmen Shell muss vorerst seinen CO2-Ausstoß nicht deutlich senken. Das Urteil eines niederländischen Gerichts, das Shell hierzu verpflichtete, wurde am Dienstag in zweiter Instanz aufgehoben.
Urteil in zweiter Instanz aufgehoben
Im vergangenen Jahr wurde das Unternehmen Shell gerichtlich dazu verpflichtet, seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um netto 45 Prozent zu senken. Diese Entscheidung, die von Umweltschützern eingeklagt wurde, wurde nun in zweiter Instanz aufgehoben. Sowohl Shell als auch die klagenden Umweltschützer kündigten an, bei einer Niederlage in der Berufungsinstanz zur höchsten Gerichtsinstanz in den Niederlanden weiterzuziehen.
Historisches Urteil von 2021
Im Jahr 2021 erging ein Urteil, das viele Rechtsexperten als historisch bezeichneten. Noch nie zuvor wurde ein Unternehmen per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet, so drastische Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Mit der jetzigen Entscheidung in zweiter Instanz hat sich die Sachlage allerdings verändert, da diese Urteilsverpflichtung nun vorerst aufgehoben ist.
Weitere juristische Auseinandersetzungen wahrscheinlich
Angesichts der angekündigten Absicht beider Parteien, den Fall im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz zu tragen, ist zu erwarten, dass die juristischen Auseinandersetzungen um den CO2-Ausstoß von Shell noch nicht beendet sind. Die Entscheidung des Gerichts in zweiter Instanz ist daher möglicherweise nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit.
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