Vor der Abstimmung über das „Selbstbestimmungsgesetz“ im Bundestag hat der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Die Grünen), für Zustimmung geworben. Das Gesetz soll das Leben von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen verbessern und ihre rechtliche Stellung stärken.
Der Queer-Beauftragte wirbt für Zustimmung zum „Selbstbestimmungsgesetz“
Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung im Bundestag, betonte Sven Lehmann die Relevanz des „Selbstbestimmungsgesetzes“ für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Er äußerte sich dazu im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben), „Das Gesetz wird das Leben von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen spürbar erleichtern und verbessern“. Das Gesetz hat das erklärte Ziel, das Recht jedes Menschen auf die eigene Persönlichkeit und eine respektvolle Behandlung in Bezug auf die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität zu verwirklichen.
Kritik an der bisherigen Gesetzgebung
Lehmann kritisierte die aktuell geltende Gesetzgebung und betonte, dass „transgeschlechtliche Menschen vom Staat heute noch so behandelt [werden], als wären sie krank“. Unter dem Transsexuellengesetz sei eine Korrektur des Geschlechtseintrages nur nach einem Gerichtsverfahren und zwei psychiatrischen Begutachtungen möglich, welche die Betroffenen selbst finanzieren müssen.
Staatliche Bevormundung soll beendet werden
Der Grünen-Politiker plädierte für ein Ende der „staatlich verordneten Bevormundung und Fremdbestimmung“. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz sollen Geschlechtseinträge und Vornamen bereits durch eine Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Für Minderjährige sollen gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können, wobei das Familiengericht bei fehlender Zustimmung einspringen soll.
Verbesserungen und Kritikpunkte im Selbstbestimmungsgesetz
Das Gesetz sieht auch Sanktionen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor und ermöglicht nicht-binären und intergeschlechtlichen Personen, aus Sicherheitsgründen binäre Geschlechtseinträge im Reisepass zu erhalten. Kritik kommt von Trans-Organisationen, die auf das bestehende Hausrecht verweisen und Regelungen kritisieren, die eine Einberufung transsexueller Frauen im Verteidigungsfall ermöglichen würden.
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