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Schröder scheitert mit Klage um früheres Bundestagsbüro

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Niederlage im Streit um sein früheres Bundestagsbüro erlitten. Das Gericht wies seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt, ab, die sich auf die Fortführung seines ruhenden Büros in den Räumlichkeiten des Bundestages bezog. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Gericht lehnt Schröders Klage ab

Wie berichtet, richtete sich die Klage von Gerhard Schröder im Wesentlichen darauf, ihm sein ruhend gestelltes Büro in den Räumlichkeiten des Bundestages im bisherigen Umfang von Sach- und Stellenausstattung auch zukünftig zur Verfügung zu stellen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies jedoch seine Klage ab, ohne dass die Entscheidung derzeit rechtskräftig ist.

Praxis seit den 1960er Jahren

Es ist seit den 1960er Jahren üblich, dass Bundeskanzlern nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro zur Verfügung gestellt wird. Das Büro Schröders befand sich in den Räumlichkeiten der SPD-Fraktion. Am 19. Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages, das Büro ruhend zu stellen, mit der Begründung, Schröder nehme keine „fortwirkende Verpflichtung“ aus dem Amt mehr wahr. Die daraufhin gerichtete Klage wurde bereits in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen.

Neuregelung durch Ampelkoalition

Die Ampelkoalition hat 2022 die Bereitstellung von Mitteln für Büros für frühere Bundeskanzler neu geregelt. Seitdem ist es eine Voraussetzung, dass diese tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit dem Amt übernehmen. Schröder war vor der Gesetzesänderung wegen seiner Verbindungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin zunehmend in die Kritik geraten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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