Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt. Wie Regierungssprecher *Steffen Hebestreit mitteilte, erfolgte die Unterzeichnung des schriftlichen Antrags gemäß Artikel 68 Grundgesetz in Scholz’ Büro. Die Debatte über den Antrag ist für Montag vorgesehen.
Offizieller Antrag im Bundestag
*Olaf Scholz hat am Mittwoch offiziell die Vertrauensfrage beim Bundestag beantragt. Regierungssprecher *Steffen Hebestreit erklärte, der Kanzler habe den Antrag am Vormittag in seinem Büro unterzeichnet. Ein Mitarbeiter des Bundeskanzleramts überbrachte das Schreiben anschließend dem Büro der Bundestagspräsidentin *Bärbel Bas (SPD). Der Bundestag werde den Antrag „zeitnah“ auf seiner Homepage veröffentlichen, so Hebestreit weiter.
Weitere Schritte und mögliche Konsequenzen
*Olaf Scholz plant vor der Abstimmung im Bundestag eine Erklärung abzugeben. Die Debatte über die Vertrauensfrage ist für Montag ab 13 Uhr angesetzt. Sollte Scholz keine Mehrheit erhalten, kann der Bundespräsident den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen. Das Recht zur Auflösung würde jedoch verfallen, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. Alle Beteiligten haben sich bereits auf einen möglichen Neuwahltermin am 23. Februar verständigt. Eine Verweigerung der Auflösung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gilt als ausgeschlossen.
Historie der Vertrauensfragen
In der Geschichte der Bundesrepublik wurde bisher fünfmal die Vertrauensfrage gestellt: durch Willy Brandt (1972), Helmut Schmidt (1982) und Helmut Kohl (1982) sowie zweimal durch Gerhard Schröder (2001 und 2005). In drei dieser Fälle – bei Brandt, Kohl und einmal bei Schröder – handelte es sich um eine sogenannte „unechte Vertrauensfrage“, bei der die Niederlage bewusst herbeigeführt wurde.
✨ durch KI bearbeitet, .