Scholz: Merz’ Asylreform völkerrechtlich zulässig, Regierung widerspricht

Der prominente Staatsrechtler, frühere Bundesverteidigungsminister und CDU-Politiker Rupert Scholz, stützt die von CDU-Chef Friedrich Merz vorgeschlagenen Asylrechtsreformen und einen eventuellen Aufnahmestopp. Er argumentiert, dass solche Maßnahmen verfassungskonform seien, vorausgesetzt, sie erfolgen unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit.

Scholz unterstützt Merz’ Vorschläge

Der “Bild” (Dienstagausgabe) gegenüber betonte Rupert Scholz, dass das deutsche Asylrecht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit stehe. Er sagte: “Unser Asylrecht steht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit: Sind Volk oder Staat gefährdet, kann Deutschland die Aufnahme ganz oder für bestimmte Herkunftsstaaten aussetzen.” Da Asyl nicht nur ein Freiheitsrecht, sondern auch ein soziales Recht sei, müssten Asylantragsteller von Deutschland versorgt und untergebracht werden. Scholz fügte hinzu: “Jeder Asylbewerber muss von uns ernährt und untergebracht werden. Wenn unsere Ressourcen – Unterkunft, Verpflegung, Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und Terror – an ihre Grenzen stoßen, dann hat Deutschland sogar die Pflicht, den Zuzug zu drosseln.”

Verfassungsrechtliche Bewertung

Der ehemalige Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Scholz schätzt die Lage verfassungsrechtlich ein und bezeichnet den von Merz vorgeschlagenen Zuzugsstopp für Asylantragsteller als verfassungskonform. Er bilanzierte: “Verfassungsrechtlich ist ein solcher Asyl-Stopp völlig einwandfrei. Die Regierung müsste nur handeln.”

Kritik an Regierungshaltung

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte zuvor erklärt, dass die von Friedrich Merz geforderte Aussetzung des Zuzugs weiterer Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan “gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen” würden. Scholz’ Einschätzung steht damit im Gegensatz zur offiziellen Sichtweise der Regierung.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion