Der prominente Staatsrechtler, frühere Bundesverteidigungsminister und CDU-Politiker Rupert Scholz, stützt die von CDU-Chef Friedrich Merz vorgeschlagenen Asylrechtsreformen und einen eventuellen Aufnahmestopp. Er argumentiert, dass solche Maßnahmen verfassungskonform seien, vorausgesetzt, sie erfolgen unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit.
Scholz unterstützt Merz’ Vorschläge
Der „Bild“ (Dienstagausgabe) gegenüber betonte Rupert Scholz, dass das deutsche Asylrecht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit stehe. Er sagte: „Unser Asylrecht steht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit: Sind Volk oder Staat gefährdet, kann Deutschland die Aufnahme ganz oder für bestimmte Herkunftsstaaten aussetzen.“ Da Asyl nicht nur ein Freiheitsrecht, sondern auch ein soziales Recht sei, müssten Asylantragsteller von Deutschland versorgt und untergebracht werden. Scholz fügte hinzu: „Jeder Asylbewerber muss von uns ernährt und untergebracht werden. Wenn unsere Ressourcen – Unterkunft, Verpflegung, Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und Terror – an ihre Grenzen stoßen, dann hat Deutschland sogar die Pflicht, den Zuzug zu drosseln.“
Verfassungsrechtliche Bewertung
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Scholz schätzt die Lage verfassungsrechtlich ein und bezeichnet den von Merz vorgeschlagenen Zuzugsstopp für Asylantragsteller als verfassungskonform. Er bilanzierte: „Verfassungsrechtlich ist ein solcher Asyl-Stopp völlig einwandfrei. Die Regierung müsste nur handeln.“
Kritik an Regierungshaltung
Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte zuvor erklärt, dass die von Friedrich Merz geforderte Aussetzung des Zuzugs weiterer Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan „gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen“ würden. Scholz‘ Einschätzung steht damit im Gegensatz zur offiziellen Sichtweise der Regierung.
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