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Startseite Deutschland & die WeltRufe nach „gendergerechtem“ Pflichttext bei Arzneimittelwerbung
Deutschland & die Welt

Rufe nach „gendergerechtem“ Pflichttext bei Arzneimittelwerbung

von dts Nachrichtenagentur 26. Dezember 2022
von dts Nachrichtenagentur 26. Dezember 2022
Rufe nach „gendergerechtem“ Pflichttext bei Arzneimittelwerbung
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Foto: Apotheke, über dts

Berlin (dts) – Aus der Ärzte- und Apothekerschaft kommen Rufe an die Ampelkoalition, den Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung, wonach zu Risiken und Nebenwirkungen „Arzt oder Apotheker“ gefragt werden sollen, umzuformulieren.

„Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben).

Heute sei rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich, argumentierte er. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, regte er an. Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine Neufassung aus. Fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen, sagte Overwiening dem RND und wendet sich damit gegen das generische Maskulinum, das im Deutschen traditionell Männer und Frauen mit einschließt: „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, sagte sie.

Der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, ist durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesetzlich vorgegeben und darf von Werbern nicht verändert werden. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, machte einen konkreten Vorschlag für eine Neuformulierung: Der überarbeitete Pflichttext müsse leicht verständlich bleiben und Patienten an die richtigen Stellen verweisen, die kompetent und evidenzbasiert aufklären könnten, sagte sie dem RND. Groß schlug daher vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach.“ ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind. Neben dem bisherigen Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ soll nach ihrem Vorschlag zulässig sein: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“.

Overwiening: „Jede und jeder Werbetreibende könnte dann frei und flexibel eine dieser Formulierungen einsetzen und damit auch eine öffentlich sichtbare Selbstauskunft über das eigene Unternehmen hinsichtlich einer geschlechtergerechten Sprache geben.“

 

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dts Nachrichtenagentur

Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

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