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Richterlicher Bereitschaftsdienst und beschleunigte Verfahren: Amtsgericht Osnabrück stellt Jahresbericht 2019 vor

Die Jahrespressekonferenz des Amtsgericht Osnabrück fand coronabedingt nicht am Anfang des Jahres sondern am Mittwoch, dem 19. August 2020, statt. Insbesondere die Themen „richterlicher Bereitschaftsdienst“, „beschleunigte Verfahren“, „Corona“ und „Digitalisierung“ wurden in der Konferenz besprochen.

Eines der Themen, auf das in der Konferenz besonders eingegangen wurde, ist die sogenannte „Professionalisierung des richterlichen Bereitschaftsdienstes“. Amtsrichter arbeiten nicht nur während der Öffnungszeiten des Gerichts, sondern entscheiden über verschiedene Anordnungen auch vor 8 Uhr und nach 16 Uhr – und vor allem am Wochenende. Traditionell ist der richterliche Bereitschaftsdienst, der während dieser Zeiten aktiv genutzt wird, so gerergelt, dass jeder Richter des Amtsgericht diesen Dienst regelmäßig wahrnimmt. „Da ist dann allerdings das Problem, dass ein Richter, der möglicherweise seit Jahrzehnten schon in Familiensachen eingesetzt wird, auf einmal am Wochenende über einen Haftbefehlsantrag in einem komplexen Tötungsverfahren zu entscheiden hat“, berichtet Dr. Christiane Hölscher, Präsidentin des Amtsgerichts. Dsewegen geht das Amtsgericht Osnabrück nun einen anderen Weg.

Festes Breitschaftsdienst-Team am Wochenende

Als eines der ersten Amtsgerichte landesweit professionalisiert das Amtsgericht Osnabrück seit dem 1. Januar 2019 den Bereitschaftsdienst.  In der Woche von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 6 bis 8 Uhr und 16 bis 21 Uhr sind nun die Richter der jeweiligen Fachabteilung, tageweise aufgeteilt, zuständig. Für das Wochenende von 6 bis 21 Uhr und Freitags ab 12:30 Uhr ist ein Team aus acht Richtern zuständig, die mit einem bestimmten Arbeitskraftanteil ihrer Tätigkeit ausschließlich die Eilentscheidungen treffen, für die der Bereitschaftsdienst zuständig ist. Auch hier wird die Zuständigkeit tageweise über das Jahr aufgeteilt. „Es gibt einen massiven Anfall von Eilsachen“, erklärt Christiane Hölscher. „Da ist das feste Bereitschaftsteam die richtige Maßnahme.“ Im Jahr 2019 sei eine Steigerung der Bereitschaftsrichtersachen um knapp 40 % zu erkennen.

Zunahme an beschleunigten Verfahren

Ein weiteres großes Thema der Konferenz waren die sogenannten „beschleunigten Verfahren“. Das prozessuale Instrument ist gekennzeichnet durch Verfahrungsvereinfachungen, wie unter anderem der Entfall des Zwischenverfahrens oder die Abkürzung der Ladungsfrist. Dadurch ist das Verfahren sehr viel schneller als ein herkömmliches Verfahren. „Heute straffällig und morgen verurteilt“, heißt es im Jahresbericht des Amtsgerichts. Das beschleunigte Verfahren wird allerdings nur bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage bei Straftaten aus dem kleineren oder mittleren Kriminalitätsbereich durchgeführt. „Für komplexere Sachverhalte ist das beschleunigte Verfahren einfach nicht geeignet“, erklärt Andreas Eienbröker, Pressesprecher des Amtsgericht Osnabrück. Diebstähle, Körperverletzungen oder Beleidigungen können durch ein beschleunigtes Verfahren schnell geregelt werden. „Gerade auch reisende Tätergruppen werden besser gefasst, da man sie sofort verhaften kann und nicht erst ein paar Tage warten muss“, so Christiane Hölscher. Von 2018 bis 2019 stieg die Zahl der beschleunigten Verfahren von 191 auf 402 an. „Wir gehen davon aus, dass die Zahlen auch in Zukunft weiter ansteigen“, berichtet Hölscher.

Digitalisierung erreicht das Amtsgericht

Die Digitalisierung des Amtsgerichts wurde ebenfalls thematisiert. „Die Digitalisierung erreicht so langsam auch das Amtsgericht“, berichtet Christiane Hölscher. Im Jahr 2019 wurde eine Multifunktionsanlage in Betrieb genommen. Die Anlage besteht aus einem Bildschirm, Lautsprechern, einem Mikrofon, einem PC und einer Kamera. Durch sie können Online-Besprechungen oder Online-Verhandlungen durchgeführt werden. „So kann zum Beispiel ein Zeuge, der von weit her reisen würde, durch die Anlage schnell hinzugeschaltet werden, anstatt den langen Weg anzureisen“, so Hölscher. „Das führt zu einer unmittelbaren Einsparung von Prozesskosten.“ Allerdings gibt es besondere Voraussetzungen um die Anlage zu nutzen: „Die Zeugen oder Verhandlungspartner müssen sich in einem Anwaltsbüro oder einem anderem Amtsgericht befinden“, erklärt Hölscher.

25.000 Euro für Corona-Maßnahmen

Auch das aktuelle Thema Corona wurde auf der Konferenz besprochen. „Man musste die Justiz in der Corona-Pandemie ein stückweit neu erfinden“, berichtet Christian Schweifel, stellvertretender Geschäftsleiter des Amtsgericht Osnabrück.  „Der Justizservice musste offengehalten werden.“ Wie in vielen anderen Betrieben wurde auch im Amtsgericht auf Schichtbetrieb und Heimarbeit umgestellt. „Dafür musste das System erstmal neu erfunden werden“, so Schweifel. „Wichtig war, dass der Gewaltschutz auch zu Zeiten des Lockdowns gesichert war“, fügt Christiane Hölscher hinzu. „Die Anträge sind auch während des Lockdowns weiterhin angenommen und bearbeitet worden.“ Damit das Gericht die Corona-Regelungen effizient umsetzen konnte, wurden circa 25.000 Euro in Hygiene-Maßnahmen investiert.


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Jannis Brunsmann
Jannis Brunsmann
Jannis Brunsmann studiert Medienkommunikation (Journalismus und PR) und unterstützt die Redaktion im Rahmen eines Praktikums.

  

   

 

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