Die Forderung nach einer begrenzten, auf vier Wochen befristeten Vorratsdatenspeicherung von Computer-Kennungen erhöht den Druck auf Justizminister Marco Buschmann (FDP). Der Deutsche Richterbund unterstützt nun diesen Vorschlag, der unter anderem die Bekämpfung von Internet-Straftaten, wie Kinderpornographie, erleichtern soll.
Unterstützung durch den Deutschen Richterbund
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, betonte in einer Stellungnahme gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Wichtigkeit der Vorratsdatenspeicherung: „Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornographie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien.“ Die Speicherpflicht für IP-Adressen sei ein europarechtskonformer Weg, den die Ampel-Koalition rasch aufgreifen solle.
Potentielle Wirkungen auf die FDP
Rebehn fügte hinzu, dass die FDP den Grünen folgen und politische Scheingefechte um die Vorratsdatenspeicherung vermeiden solle. Der Vorschlag des Bundesrats zur Speicherpflicht für Computer-Kennungen, mit welchem Telekommunikationsanbieter zur befristeten und anlasslosen Speicherung von IP-Adressen verpflichtet werden sollen, sei maßvoll und habe nichts mit einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu tun.
Marco Buschmann, Justizminister und FDP-Politiker, präferiert hingegen das sogenannte „Quick Freeze“-Verfahren, das Daten nur dann speichert, wenn ein Verdacht auf eine schwere Straftat besteht. Buschmann und die FDP argumentieren, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung alle Bürger unter Generalverdacht stelle.
Die Unzulänglichkeit des „Quick Freeze“-Verfahrens
Laut Rebehn sei dieses Verfahren jedoch keine gleichwertige Alternative zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen. „Damit hinge es vom Zufall oder der Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob die IP-Daten dort noch vorhanden sind, wenn eine Anordnung zum Einfrieren kommt.“ Der Vorschlag des Bundesrats basiert auf einer Initiative von Hessen, der sich auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung anschlossen. Nun obliegt es dem Bundestag, sich mit dem Gesetzesentwurf zu befassen.
Die breite Speicherung von Telekommunikationsdaten wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor zwei Jahren eingeschränkt. Dieser stellte fest, dass die weit gefassten deutschen Vorschriften dazu nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Allerdings entschieden die Richter, dass IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität unter bestimmten Bedingungen gespeichert werden können, was durch den Gesetzesentwurf des Bundesrats berücksichtigt wird.
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