Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert mehr Befugnisse für Ermittler zur Bekämpfung schwerer Internetkriminalität. Insbesondere solle eine begrenzte Speicherpflicht für IP-Adressen eingeführt werden. Dies betone DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn in einem Statement gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
IP-Adressen als Schlüssel zur Aufklärung schwerer Straftaten
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des DRB, betonte die Notwendigkeit eines politischen Neustarts nach der Bundestagswahl, um effizienter gegen Kinderpornografie und andere schwere Straftaten im Internet vorzugehen. „Dazu gehört auch, im Kampf gegen Kinderpornografie und andere schwere Straftaten eine rechtsstaatlich eng umrissene, auf einige Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen.“ Bei solchen Straftaten sei die IP-Adresse oft der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Täter zu identifizieren und potentielle Opfer zu befreien. „Wie bei der Zuordnung des Fahrzeugkennzeichens zum Halter würde damit lediglich eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht“, argumentierte Rebehn.
Kontroverse über die Speicherung von IP-Adressen
Die Speicherung von IP-Adressen ermöglicht es, festzustellen, von welchem Computer bestimmte Webseiten abgerufen wurden. Allerdings konnte die Ampel-Koalition keine Einigung über ein Modell für eine längere Datenspeicherung erzielen. Stattdessen schlägt die FDP das „Quick Freeze“-Verfahren vor, bei dem Ermittler die Verbindungsdaten bei Telekommunikationsunternehmen einfrieren lassen können, sobald sie einen schweren Verdacht hegen.
DRB kritisiert das „Quick Freeze“-Verfahren
Der DRB sieht dieses Modell jedoch als unzureichend an, da große Telekommunikationsunternehmen in Deutschland diese Daten zur Zeit inkonsistent und nur für maximal sieben Tage speichern. In einer schriftlichen Stellungnahme des DRB heißt es: „Das Quick-Freeze-Verfahren würde es den Strafverfolgungsbehörden daher lediglich ermöglichen, innerhalb dieses sehr kurzen Zeitraums Daten zu sichern, was wiederum voraussetzt, dass sie umgehend Kenntnis von entsprechenden Straftaten erlangen.“
Die von der FDP bevorzugte schnelle Sicherung noch vorhandener IP-Adressen sei daher keine gleichwertige Alternative, so Rebehn. „Denn damit hinge es vom Zufall der Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob und wie lange die einzufrierenden IP-Daten dort vorliegen.“
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