Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Geldwäschebekämpfung scharf kritisiert. Der Entwurf, der die Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU) neu regeln soll, sei “rechtsstaatlich und kriminalpolitisch fragwürdig”, so der DRB.
Kritik am Gesetzentwurf
Das “Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen” wurde Ende Juli vom Kabinett verabschiedet und soll die Arbeit der FIU beim Zoll auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn kritisiert jedoch, dass mit Lindners Entwurf eine viel kritisierte Filterpraxis der FIU bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Banken, Schmuckhändlern oder Notaren gesetzlich festgeschrieben wird. Die Fortsetzung des sogenannten risikobasierten Ansatzes der FIU stärke nicht das Vertrauen in die Arbeitsweise der FIU bei den Strafverfolgungsbehörden und den Meldepflichtigen, so Rebehn.
Risikobasierter Ansatz und Geheimhaltung
Der risikobasierte Ansatz besagt, dass die FIU nicht alle Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche, die sie von Banken, Versicherungen oder Notaren erhält, an die Staatsanwaltschaften weitergibt, sondern nur besonders “werthaltige”. Die Kriterien, nach denen die Meldungen sortiert werden, sind geheim. Der Richterbund fordert daher eine engere Abstimmung des risikobasierten Ansatzes der Behörde im Kampf gegen Geldwäsche mit den Staatsanwaltschaften, um diesen nachzuschärfen.
Verbesserungsvorschläge
Im Gesetzentwurf ist zwar festgehalten, dass die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen die Parameter der Risikobewertungssysteme gemeinsam mit Strafverfolgungs- und Zusammenarbeitsbehörden festlegen kann. Dies stellt jedoch nur eine Kann-Bestimmung, keine Verpflichtung dar. Rebehn fordert daher zusätzlich, dass Lindner die FIU technisch und personell so aufstellt, dass sie die jährliche Flut an hunderttausenden Meldungen künftig effektiver bewältigen kann.