Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisiert den aktuellen Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes und äußert Bedenken bezüglich der knappen Frist zur Stellungnahme sowie der mangelnden Beteiligung der Verbände.
RSF äußert Kritik am neuen Gesetzentwurf
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) äußerte am Dienstag in Berlin scharfe Kritik an dem jüngsten Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes, voicing Bedenken über die kurze Stellungnahmefrist. „Der Gesetzgeber scheint an einer ernsthaft-demokratischen Verbändebeteiligung bei der Reform von Sicherheitsgesetzen kaum Interesse zu haben“, sagte Helene Hahn, Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Bereits eine erste Prüfung der angestrebten Änderungen hat laut Hahn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen aufkommen lassen. Der Gesetzgeber verpasse eine Chance für eine „längst überfällige und ganzheitliche Reform“ des BND-Gesetzes, so Hahn. Sie fügt hinzu, dass das Vorgehen des Bundeskanzleramts enttäuscht und den Rückwärtstrend bei der Stellungnahmefrist verstärkt. Sie betonte, dass nur 24 Stunden Zeit für die Kommentierung eines 88-seitigen Referentenentwurfs zur Verfügung standen, der zudem kaum in der Öffentlichkeit bekannt sei.
Bundeskanzleramt bei Gesetzesentwürfen in der Kritik
„Es scheint, als operiere nicht nur der BND im Geheimen, sondern nun auch das Bundeskanzleramt bei Gesetzesentwürfen“, so Hahn. Das Bundeskanzleramt strebt mit der Änderung des BND-Gesetzes die Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften an.
Eine Änderung des BND-Gesetzes wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2022 notwendig. Die Karlsruher Richter erklärten die Regelungen zur Übermittlung von Hinweisen des Verfassungsschutzes an Polizeien und Staatsanwaltschaften als zu weitreichend und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.