Die von der Bundesregierung geplante Rentenreform könnte zu erheblich höheren Ruhestandsbezügen für künftige Rentner führen. Dies geht aus Berechnungen des unabhängigen Finanzmathematikers Werner Siepe für die „Welt am Sonntag“ hervor.
Steigerungen der Ruhestandsbezüge durch geplante Rentenreform
Nach Berechnungen des unabhängigen Finanzmathematikers Werner Siepe könnten Arbeitnehmer, die 40 Jahre in die Rentenkasse einzahlen und dabei stets das Durchschnittsgehalt verdienen, nach der Rentenreform mit höheren Bezügen rechnen. Für einen heute 40-jährigen Arbeitnehmer würde das bedeuten, dass er bei Rentenbeginn mit 67 Jahren im Jahr 2051 mit einer Rente von 3.682 Euro statt der nach aktueller Rechtslage zu erwartenden 3.064 Euro rechnen könnte. Dies entspräche einer Erhöhung von rund 20 Prozent.
Unterschiedliche Auswirkungen je nach Verdienst und Alter
Die Auswirkungen der geplanten Reform variieren jedoch je nach Verdienst und Alter. „Wer 50 Prozent über dem Durchschnitt verdient, käme auf 5.522 statt 4.595 Euro, bei einem Verdienst von 80 Prozent über dem Durchschnitt ergäben sich 6.627 statt 5.514 Euro“, erklärte Siepe. Er fügte hinzu, dass „die Beträge heute hoch erscheinen mögen, die Inflation aber in den Jahrzehnten bis zum Renteneintritt einen guten Teil der Kaufkraft aufzehren wird“.
Ältere Arbeitnehmer könnten von der Reform weniger profitieren. „Für ältere Jahrgänge sind die prozentualen Aufschläge geringer, da für sie die Phase kürzer ist, in der die veränderte Rechtslage gilt“, sagte Siepe. Er berechnete, dass ein heute 50-jähriger Durchschnittsverdiener mit 2.687 statt 2.393 Euro rechnen könnte und ein 55-Jähriger mit 2.295 statt 2.115 Euro. In diesen Fällen betrage der Aufschlag nur rund zwölf bzw. knapp neun Prozent.
Finanzierung der Rentenreform
Die Berechnungen beruhen auf den Prognosen des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung, ergänzt um die Änderungen der Rentenformel, die sich durch die Reform ergeben würden. Die höheren Kosten plant die Regierung zum kleineren Teil durch ein so genanntes Generationenkapital aufzubringen. Der größere Teil soll durch Beitragserhöhungen und staatliche Zuschüsse gedeckt werden.
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